Abschiebungshaft | | Nr. 139/19
(TOP 5) Ausgewogenes Abschiebungshaftvollzugsgesetz auf den Weg gebracht
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Verehrte Gäste!
Nicht erst seit Vorlage dieses Gesetzentwurfs haben wir mehrfach über das Für und Wider von Abschiebehafteinrichtungen sowie den Vollzug innerhalb dieser Einrichtungen diskutiert.
60 Anzuhörenden aus den unterschiedlichsten Bereichen wurde im Innen- und Rechtsausschuss die Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben. Ende Januar haben wir im Ausschuss eine ganztägige umfangreiche Anhörung mit über 30 Teilnehmenden durchgeführt.
Und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, wir als regierungstragende Fraktionen mussten uns teilweise sehr harsche Kritik anhören. Das geht nahe und natürlich trifft mich das persönlich.
Aber es ist ja auch der Sinn einer Anhörung, zumindest nach meinem parlamentarischen Verständnis. Und ich kann Ihnen versichern, dass sich CDU, FDP und Grüne sehr ernsthaft und intensiv mit der vorgetragenen Kritik beschäftigt haben.
Lassen Sie mich zunächst zwei grundsätzliche Anmerkungen machen: Die Ablehnung einer Abschiebehafteinrichtung an sich betrachte ich mit Respekt. Mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist die Grundsatzentscheidung für eine Abschiebehafteinrichtung jedoch gefallen und steht nicht zur Disposition.
Die Entscheidung, ob jemand in Abschiebehaft genommen werden muss, ist nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Der vorliegende Gesetzentwurf dient dem Zweck, für die mit der Unterbringung verbundenen grundrechtsrelevanten Eingriffe, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu treffen. Der in die Beratung gegebene Gesetzentwurf regelt ausschließlich die Grundzüge der Vollzugsgestaltung, die Aufnahme und Unterbringung der abzuschiebenden Personen, die Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung und vieles mehr.
Mit der eigenen Regelung schaffen wir die Grundlage für eine klare Abgrenzung zum Strafvollzug. Wir stehen zu unserer Verantwortung und geben diese nicht in andere Bundesländer ab.
Im Ergebnis haben wir uns auf folgende bedeutsame Änderungen verständigt: Das häufig kritisierte Bargeldverbot, dass der Vermeidung von Streitigkeiten innerhalb der Einrichtung dienen soll, hat es nie gegeben. Statt im Verordnungswege wurde die Verfügbarkeit über sogenannte Eigengeldguthaben nunmehr zur Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen.
Ein grundsätzlicher Einschluss während der Nachtruhe ist nicht mehr vorgesehen.
Es wird darüber hinaus zukünftig sichergestellt, dass den Untergebrachten ersatzweise Handys ohne Bild und Kamerafunktion zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechend der neuerlichen Rechtsprechung dürfen unumgängliche Fixierungen nur unter Richtervorbehalt vorgenommen werden.
Für den Fall, dass Untergebrachte schuldhaft gegen Pflichten und Anordnungen verstoßen wurde dem Gesetzentwurf ein abgestufter Katalog von Maßnahmen vorgelegt.
Was die Unterbringung von Frauen und Kindern angeht, haben wir uns in der letzten Plenartagung auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt. Bis dahin werden wir selbstverständlich die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen für den hoffentlich nicht eintretenden Ausnahmefall.
2 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Überprüfung der Anwendung und der Auswirkungen vorgesehen.
Meine Damen und Herren!
Auf die nunmehr vorliegenden Änderungen haben wir uns nach ausführlicher Auswertung der Anhörung verständigt und ich finde, es liegt ein ausgewogenes Vollzugsgesetz zur Abstimmung vor.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die intensive Begleitung der Beratungen.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Anmerkung.
Die CDU geführte Landesregierung steht für eine humane Flüchtlingspolitik. Und Herr Dr. Stegner, wir reden eben nicht nur über Abschiebehaft!
Beispielhaft dafür ist der dringend erforderliche Ausbau der flächendeckenden freiwilligen Rückkehrberatung, das landeseigene humanitäre Aufnahmeprogramm für 500 besonders schutzbedürftige Frauen und Kinder, die fraktionsübergreifende Verständigung auf eine Clearingstelle und der Einsatz für den Spurwechsel auf Bundesebene.
Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel