Bodycams | | Nr. 136/24
TOP 5: Weg frei für den Bodycameinsatz in Wohnungen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land leisten tagtäglich wichtige Arbeit für unsere Sicherheit. Doch leider bekommen sie dafür nicht nur Wertschätzung und Dankbarkeit entgegengebracht, sondern sehen sich vermehrt Angriffen und Widerstandshandlungen ausgesetzt. Die PKS 2023 hat erneut steigende Zahlen dokumentiert.
Wir verurteilen die Angriffe alle gemeinsam regelmäßig, vollkommen zu Recht. Aber das allein reicht nicht. Unsere Polizei braucht eine moderne technische Ausstattung, um Angriffe zu verhindern und sich gegen die Angriffe zu schützen. Aber auch eine technische Ausstattung allein reicht nicht. Unsere Polizei braucht auch genügend rechtliche Handlungsmöglichkeiten und vor allem Rechtsklarheit.
Die schaffen wir heute mit der Rechtsgrundlage, um Bodycams künftig auch in Wohnungen einsetzen zu können.
Bereits in der Testphase und seit 2021 auch im regulären Einsatz hat sich gezeigt, dass die Bodycams positive Wirkungen entfalten. Sie haben eine abschreckende Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber und können so deeskalierend wirken. Und wenn es dann doch zur Eskalation kommt, können die Aufzeichnungen zur Aufklärung der Taten beitragen.
Aktuell können die Bodycams nur im öffentlichen Raum zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit getragen werden. Das allein reicht aber nicht.
Deswegen gehen wir jetzt den richtigen Schritt, indem wir mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit des Bodycameinsatzes erweitern und diesen künftig auch in Wohnungen ermöglichen.
Und das ist auch absolut notwendig. Denn die polizeiliche Praxis zeigt, dass Gewalt gerade nicht hinter verschlossenen Türen endet. Vielmehr besteht gerade in privaten Wohnungen ein hohes Konfliktpotenzial, auch aufgrund der räumlichen Enge.
Ein entscheidender Punkt ist, dass durch die Ausweitung auf Wohnungen nicht nur Beamtinnen und Beamten besser geschützt werden. Auch die Schutzwirkung für die von Gewalt bedrohten Opfer in Fällen von häuslicher Gewalt, insbesondere Frauen, wollen wir damit erhöhen.
Gleichzeitig weiten wir auch den sachlichen Schutzbereich aus. Anders als bisher kann die Bodycam nicht mehr nur zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit, sondern auch zum Schutz von Leib, Leben, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung eingesetzt werden. Auch damit machen wir einen wichtigen Schritt für einen besseren Schutz von Polizeibeamten aber auch anderen tatbetroffenen Menschen.
Das Gesetzgebungsverfahren und insbesondere die mündliche Anhörung haben nochmal deutlich gemacht, wie wichtig die Ausweitung ist. Sie hat aber auch nochmal hervorgehoben, in welchem rechtlichen Spannungsfeld wir uns befinden. Deswegen haben wir noch zwei Änderungen eingebracht.
So muss der Kernbereich privater Lebensgestaltung vom Bodycameinsatz in Wohnungen unangetastet bleiben. Deshalb stellen wir mit unserem Änderungsantrag noch einmal deutlicher als bisher klar, dass keine Datenerhebung erfolgen darf, sofern die spezifische Gefahr einer Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu befürchten ist.
Zudem soll die Pre-Recording-Zeit der Kameras von einer Minute auf zwei Minuten erhöht werden. Damit können wir beim Einsatz der Bodycam auch den Auslöser für das polizeiliche Eingreifen dokumentieren und eine noch bessere Sachverhaltsaufklärung ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen sie mich zuletzt noch darauf hinweisen, dass aus der Stellungnahme der Polizeibeauftragten hervorgeht, dass seit Einführung der Bodycams in der Landespolizei keine Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder innerdienstliche Eingaben eingegangen sind, die den Einsatz einer Bodycam zum Gegenstand hatten. Das bestätigt einmal mehr, dass sich ihr Einsatz in der Polizei aber auch der Gesellschaft bewährt hat.
Machen wir heute den Weg frei, um das Potenzial und den Nutzen der Bodycams auch in weiteren Bereichen auszuschöpfen.
Vielen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel