Bildung | | Nr. 140/18
(TOP 7) Keine Änderung des Schulgesetzes notwendig
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
erst einmal möchte ich mich bei dem SSW für das Engagement für die Schulpflicht in Schleswig-Holstein herzlich bedanken. Wir sind uns alle einig, dass Bildung der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ist.
Schaut man sich die Geschichte der Schulpflicht an, so stellen wir fest, dass diese 1919 einheitlich für ganz Deutschland in der Weimarer Verfassung festgeschrieben worden ist. Dennoch geht die Schulpflicht auf eine noch viel längere Gründungsgeschichte bis in das 16. Jahrhundert zurück.
Die Schulpflicht ist dabei nach wie vor eine wesentliche Grundlage unserer Bildungspolitik. Konkret geht es bei diesem Gesetzentwurf des SSW um die Schulpflicht von Heimkindern. Etwas mehr als 800 Kinder und Jugendliche sind von diesem Thema betroffen. Und das Thema ist für uns alle auch nicht neu. Denn so haben bereits in der letzten Wahlperiode zwei kleine Anfragen von Anita Klahn und Heike Franzen die Bildungspolitik beschäftigt.
Seitdem ist nun einiges passiert. Insbesondere möchte ich auf den Erlass „Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ vom 20. Oktober 2017 verweisen. Hier heißt es: „Es gehört zu den Pflichten des Trägers einer Einrichtung, in der Hilfe zur Erziehung durchgeführt wird, den Schulbesuch der bei ihm aufgenommenen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.“
Der Erlass stellt klar, dass es das Ziel ist, alle Kinder und Jugendliche an öffentlichen Schulen oder Ersatzschulen eine Beschulung zu ermöglichen. Es besteht aus unserer Sicht daher keine Regelungslücke und eine Änderung des Schulgesetzes ist nicht notwendig.
Dennoch möchte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf ein viel entscheidenderes Thema an dieser Stelle eingehen. Es stellt sich nämlich nicht nur die Frage der Schulpflicht, sondern auch die Frage der Beschulbarkeit. Das wird auch im gerade angeführten Erlass deutlich.
Vielfach geht es darum Kinder und Jugendliche durch Maßnahmen dazu zu bringen, dass eine Schule besucht werden kann. Hier ist auch der entscheidende Ansatzpunkt, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen wirklich zu helfen. Ich möchte dazu an die kleine Anfrage, Drucksache 18/1638, der Abgeordneten Heike Franzen aus dem März 2014 erinnern.
Dort heißt es aus dem damaligen Bildungsministerium: „Wenn diese jungen Menschen noch nicht am Unterricht teilnehmen, so geschieht dies regelmäßig im Rahmen einer Übergangsphase, innerhalb derer sie auf den Schulbesuch vorbereitet werden. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben oft massive Störungen im emotional-sozialen Bereich, sind Opfer von Gewalt geworden oder haben Alkohol- und Drogenprobleme.“ Soll heißen, selbst wenn wir eine Schulpflicht einführen würden, den betroffenen Kindern und Jugendlichen wäre damit nicht automatisch geholfen.
Wir werden das Thema im Bildungsausschuss ja noch einmal aufgreifen. Aktuell kann ich nicht erkennen, wie uns hier eine Änderung des Schulgesetzes helfen soll. Der aktuelle Erlass macht deutlich, dass auch Kinder die beispielsweise aus sonderpädagogischen Gründen nicht in einer öffentlichen Schule beschult werden können sich in der wichtigen und richtigen Übergangsphase befinden und in dieser Zeit auch einen anderweitigen Unterricht in der jeweiligen Einrichtung erhalten.
Erfreulich ist es auch, dass in diesem darauf hingewiesen wird, dass eine standardisierte und Schrittfolge landesweit verbindliche Verfahrensweise erfolgen soll.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel