Beschwerdestelle | | Nr. 073/21
TOP21+30+54: Beschwerdestelle gibt Kindern und Jugendlichen eine Stimme
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Dank an das Team der Beschwerdestelle.
Heute würdigen wir die Tätigkeit und die Ergebnisse der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche. Und wir beschäftigen uns mit dem Kinderschutz während der medizinischen Behandlung und ebenfalls auch damit, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wirkungsvoll zu thematisieren und dieser vorzubeugen.
Auch Dank des Einsatzes der Ombudsfrau Frau EL Samadoni und ihrem Team, wird den Kindern und Jugendlichen, eine Stimme gegeben. Ereignisse, wie damals im Friesenhof in Dithmarschen darf es bei uns nie wieder geben.
Dass diese Ombudsstelle notwendig ist, kann man an der Zahl der Eingaben leicht erkennen. Meldeten sich 2018 insgesamt 295 Mädchen und Jungen, so waren es 2019 immerhin schon 320 Petentinnen und Petenten. Das zeigt uns deutlich, die Beschwerdestelle wird wahr- und angenommen, auch Dank der stetig steigenden Bekanntheit.
Neu ist auch der Online-Zugang zur Beschwerdestelle – unter www.beschwerdich.sh können sich Kinder und Jugendliche allgemeine Infos und eine Selbsteinschätzung ihrer Lage einholen. Zudem gibt es einen Zugang zur Beratung durch Messanger-Dienste, wie Whatsapp oder Threema. Anhand der im Bericht geschilderten Fallbeispiele können wir uns auch ein Bild über die Vorgehensweise der Stelle in der Praxis machen.
Zum Einsatz kam die Beschwerdestelle bei einem Fall, in dem sich eine junge Mutter eines drei Monate alten Säuglings beschwerte, dass es ihr verwehrt wurde, mit dem Kindsvater zusammen zu ziehen. Im Gesprächsverlauf wurde aber sehr schnell deutlich, dass der Kindsvater wegen Misshandlung an seiner vorigen Freundin bereits vorbestraft war und auch die Kindsmutter ihn bereits vor der Geburt wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Im gemeinsamen Gespräch konnte die Gefahr verdeutlicht werden, die für Mutter und das Baby bestanden hätten.
Das zuständige Jugendamt hat gegenüber der Mutter und dem Kind einen Schutzauftrag, der gewahrt bleiben muss und deswegen gab es auch keine Zustimmung für einen solchen Zusammenzug. Die minderjährige Mutter konnte überzeugt werden, diesen Schritt nicht zu gehen. Sie zog stattdessen in eine Wohngemeinschaft mit einer Freundin, die eine große Wohnung besaß, die sie alleine nicht hätte finanzieren können.
Das Engagement der Beschwerdestelle war auch im folgenden Fall sehr erfolgreich: Eine 18-jährige beschwerte sich über den erniedrigenden und beleidigenden Umgangston der Betreuer ihr gegenüber. Das Mädchen bat darum, dass die Beschwerdestelle sich zunächst ohne sie an die Einrichtung wendet. Dazu war aber die Benachrichtigung der Heimaufsicht erforderlich, was sodann auch geschah. Dabei stellte sich heraus, dass auch andere Bewohnerinnen und Bewohner weitere Vorwürfe erhoben – immer gegen die gleiche Person. Mit der Konsequenz, dass diese Betreuerin dann die Einrichtung verlassen musste. Das wiederum hatte zu Folge, dass sich das Mädchen wieder wohler fühlte und auch wieder Vertrauen zu ihrem Vertrauensbetreuer aufbauen konnte.
Dass das aktuelle Hilfesystem gut funktioniert, zeigt auch der folgende Fall einer Einrichtung, die offenbar Hygienemängel aufwies. Es ging um Kakerlakenbefall, verdreckte Kühlschränke und um den Verdacht der sexuellen Belästigung durch Bewohner. Die Heimaufsicht wurde eingeschaltet, die dann feststellte, dass es zudem eine widerrechtlich angebrachte Videoüberwachung im Wohn- und Badezimmer gab und auch der vorgeschriebene Personalschlüssel nicht eingehalten wurde. Im gegenseitigen Austausch wurden die Mängel beseitigt und die erhobenen Vorwürfe geklärt. Sexuelle Übergriffe wurden dabei nicht nachgewiesen. Trotz einiger weiterer Kritikpunkte wollte der Jugendliche dann in dem Heim verbleiben.
Die geschilderten Fälle zeigen auf, dass es enorm wichtig ist, diesen Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, die sich für ihre Belange einsetzt. Die Beschwerdestelle wirkt auch, weil es seit dreieinhalb Jahren die Vertrauenshilfe in der Trägerschaft des Kinderschutzbundes gibt. Hier werden Kinder und Jugendliche in der stationären Jugendhilfe in ihren Rechten gestärkt und für den Bereich von Beschwerde- und Beteiligungsverfahren qualifiziert.
Die Arbeit findet auch in den Einrichtungen statt, sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die dort arbeitenden Fachkräfte. Es gibt qualifizierte Inhouse-Angebote, besonders in den Kreisen mit vielen stationären Einrichtungen. Diese wichtige Arbeit direkt am Kind muss auch nach dem Auslaufen der Förderung durch die Aktion Mensch fortgesetzt werden. Deswegen setzen wir als Land diese Unterstützung mit jährlich 60.000 Euro fort.
Kinderschutz auch in den Schulen zu fördern, ist ebenfalls unsere Absicht. Bereits Ende September letzten Jahres haben wir im Landtag beschlossen, das IQSH zu beauftragen, ein Schutzkonzept zur Erstellung eines Leitfadens gegen Gewalt und insbesondere sexualisierte Gewalt an Schulen. Konsequenter Kinderschutz ist unser Ziel und das bedeutet auch, dass sich dieser Leitgedanke im Bereich der medizinischen Versorgung von Kindern fortsetzt.
Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Anpassung im SGB V einzusetzen, um den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen durch eigene Schutzkonzepte im medizinischen Bereich festzuschreiben und zu gewährleisten. Ein verbindliches Konzept erhöht die Sicherheit, denn je früher Auffälligkeiten festgestellt werden, desto schneller kann auch geholfen und Leiden verhindert werden.
Daher bitten wir um die Zustimmung zu unseren Anträgen. Den Antrag der SPD lehnen wir ab.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel