| Nr. 227/11

Und wieder versucht die Opposition, die Bevölkerung mit Desinformation zu verunsichern!

Der Umweltexperte der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Michael von Abercron, hat die Opposition heute (26. Mai 2011) aufgefordert, den Versuch der gezielten Verunsicherung der Bevölkerung durch Desinformation in Sachen CCS einzustellen:

„Das heute bekannt gewordene Gutachten beinhaltet überhaupt keine neuen Erkenntnisse. Und trotzdem versucht die Opposition, die Bevölkerung mit Desinformationen zu verunsichern“, erklärte von Abercron in Kiel.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages komme – wie bereits zuvor das Bundesjustizministerium – zu dem Schluss, dass die Bundesländer durch das Gesetz die Möglichkeit erhalten, einzelne Gebiete und im Ergebnis auch das gesamte Landesgebiet für die Speicherung von Kohlendioxid auszuschließen. Es heiße wörtlich, dass die so genannte negative Ausweisung im Ergebnis das gesamte Landesgebiet erfassen kann.

Von Abercron betonte, es sei in einem Rechtsstaat unstrittig, dass so genannten Negativ-Ausweisungen im Vorfeld ein Abwägungsprozess vorangestellt werden müsse: „Wer etwas anderes behauptet, der führt die Menschen bewusst hinter das Licht. Genau deshalb haben wir ja Wert darauf gelegt, dass bei der Abwägung ausdrücklich auch touristische- und Umweltschutz-Belange von hoher Bedeutung sein sollen.“

Diese Details könne jedermann ganz einfach in der öffentlich zugänglichen Gesetzesbegründung nachlesen. „Es spricht für sich, dass die Opposition trotzdem anderes behauptet“, so von Abercron.

Bemerkenswert sei im von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten der Hinweis darauf, dass neue Anträge auf die Erprobung der CCS-Technologie für mindestens drei Jahre zurückzustellen sind, nachdem eine Landesregierung einen Gesetzentwurf nach der Länderklausel angekündigt habe. Aus diesem Grund hätten CDU und FDP für die morgige Landtagssitzung einen Antrag vorbereitet, der den rechtssicheren Ausschluss der potentiellen Speicherflächen in Schleswig-Holstein zum Ziel hat, betonte der Umweltexperte.

Von Abercron: „Damit ist klar, dass mit Inkrafttreten des CCS-Gesetzes Anträge auf die Erprobung von CCS schon heute zurückgestellt werden müssen. Die RWE-Dea- Manager werden wissen, weshalb sie bereits ihre CCS-Optionen zurückgegeben haben.“

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