A20 | | Nr. 388/18
Urteil A20: Chancen der Nachbesserung
Hans-Jörn Arp, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zum Planungsfeststellungsbeschluss der A20 für den Teilabschnitt A7 bis Wittenborn:
„Es zeigt sich mal wieder, welch fatale Folgen es hat, dass der ehemalige SPD-Verkehrsminister Meyer mit heißer Nadel und auf Biegen und Brechen seine Planung durchbekommen wollte – und dies wenige Tage vor der letzten Landtagswahl. Das ist die negative Nachricht des Urteils und zeigt klar, wer hier die Verantwortung trägt.
Konsequenz aus den vielen Urteilen der vergangenen Jahre muss aber auch sein – und das darf auch kein Lippenbekenntnis sein – unser Planungsrecht in Deutschland zu beschleunigen, denn unseres ist nicht mehr wettbewerbsfähig im Vergleich mit anderen Ländern. Das behindert massiv die Zukunftschancen für unser Land. Das Verbandsklagerecht sollte nur dann angewandt werden, wenn es um Einzelfälle geht, aber nicht generell und allgemein gegen Infrastrukturplanungen.
Nachhaltige Umwelt und die berufliche Perspektive junger Menschen muss unter einen Hut gebracht werden. Unser Appell an die Gerichte ist aber auch, an die vielen Pendler zu denken, die durch immer neu auftretende Verzögerungen unverhältnismäßig belastet werden.
Die positive Nachricht ist die, dass die jetzige Regierung die Chance von Nachbesserungen hat und den Bau der A20 auch auf diesem Teilstück auf den Weg bringen wird. Und da sehen wir die Aufgabe bei der Deges in guten Händen. Die A20 wird kommen, darauf können sich auch die Gegner einstellen.“
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Max Schmachtenberg
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