Gänsemanagement | | Nr. 160/24
Veränderung der Jagdzeitenverordnung – eine abgewogene Anpassung
Zum vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein veröffentlichten Entwurf der neuen Landesjagdzeitenverordnung erklärt der jagdpolitische Sprecher, Hauke Göttsch:
„Der Entwurf sieht im wesentlichen Veränderungen bei den Jagd- und Schonzeiten der im Jagdrecht in Schleswig-Holstein vorkommenden Gänsearten vor. Diese Anpassungen sind ein durchdachter Kompromiss und bieten eine gute Grundlage für ein wissenschaftlich fundiertes, bestandsorientiertes Gänsemanagement“, so Göttsch.
„In den letzten Jahren haben die Bestandszahlen von Wildgänsen in Schleswig-Holstein stark zugenommen. Diese wachsende Population verursacht zunehmend erhebliche Schäden durch Gänsefraß und Verkotung. Besonders betroffen sind landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere an der Westküste“, ergänzt Manfred Uekermann, Abgeordneter von der Westküste.
„Die Ausmaße der Schäden sind teilweise enorm und führen bis hin zum Totalausfall von Acker- und Weideflächen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sehen sich daher zunehmend mit den negativen Folgen einer stetig wachsenden Gänsepopulation konfrontiert. Durch die leicht erweiterten Jagdzeiten reagiert das Land folgerichtig auf die Populationsentwicklung der Gänse und schafft damit ein weiteres Instrument für gezielte Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz der Feldfrüchte“, so Göttsch abschließend.
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Max Schmachtenberg
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