Rettungsdienstgesetz | | Nr. 081/17
Was lange währt, wird auch nicht gut
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Was lange währt, wird endlich gut, könnte man an dieser Stelle glauben. Doch weit gefehlt. Auch auf den uns vorliegenden zweiten Gesetzentwurf trifft das leider nicht zu. Was schon 2014 bei der Rücknahme des ersten Entwurfs galt, zieht sich auch hier weiter. Bereits 2014 haben Sie, Frau Ministerin Alheit, den ersten Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz nach massiver Kritik von allen Seiten wieder einkassiert. Und auch 3 Jahre später sieht es meiner Ansicht nach nicht besser aus. Mein Fazit dieses Rettungsdienstgesetzes ist: Sie mögen Wettbewerb und Private nicht. Und haben Ihnen mit Ihrem Gesetzentwurf den Kampf angesagt.
Als ich das erste Mal die Begründung zu Ihrem Entwurf gelesen habe, stockte mir der Atem. Im Entwurf steht geschrieben: „Die bisherige Form, Notfallrettung und Krankentransport auf der Grundlage einer Genehmigung zu betreiben, hat sich nicht in vollem Umfang bewährt.“
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da wird in der Begründung die Behauptung aufgestellt, die Zusammenarbeit mit Privaten habe sich nicht bewährt. Ohne Argumente dafür zu nennen. Und erst in der vergangenen Woche,
Monate nach der schriftlichen Anhörung, Wochen nach der mündlichen Anhörung, nach erneuter Beratung Anfang Februar, übersenden Sie „Ihre“ Gründe für die Beschränkung Privater auf den Krankentransport. Da war die Beschlussfassung durch den Ausschuss aber schon passiert. Überlegungen, in denen die Privaten gleichermaßen in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden werden – Fehlanzeige.
Ich weiß nicht, ob Sie einmal persönlich mit den Kreisen gesprochen haben, die private Anbieter in ihrem Gebiet haben. Ich habe das anscheinend im Gegensatz zu Ihnen getan. Die Antwort, die ich aus den Kreisen Ostholstein und Stormarn bekommen habe, war eine andere. Ich habe eben nicht das gehört, was Sie hier den Privaten unterstellen. Im Gegenteil: Im Kreis Stormarn haben wir die Aussage bekommen, dass die Zusammenarbeit mit den Privaten häufig besser laufe als mit den Öffentlichen.
Und wenn Sie sagen, dass die Kreise und kreisfreien Städte genügend Kapazitäten haben, um sämtliche Notfalleinsätze selbst vorzunehmen, dann frage ich mich schon, warum im Kreis Ostholstein die Firma Clinotrans ca. 2000 Mal im Jahr von den Öffentlichen dazu gerufen wird?
Wie sie diese Fahrten zukünftig abdecken, bleibt unbeantwortet.
Sie stellen ja richtig fest, dass sich die Anforderungen an den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben. Aber mit dem Ausschluss der Privaten ziehen Sie die falschen Schlüsse!
Nicht müde werden Sie zu betonen, dass private Rettungsdienstträger ja nicht ganz aus der Notfallrettung verbannt werden. Nur diejenigen, die jenseits des öffentlichen Rettungsdienstes handeln. Denn sie dürfen ja weiterhin Krankentransporte durchführen. Ich sage Ihnen: Unsere privaten Anbieter hier im Land, die mit ihrem persönlichen Einsatz seit Jahren zuverlässige Arbeit leisten, treffen Sie mit Ihrem Gesetz trotzdem.
Und nicht zu vergessen ist die Posse um das Wasserrettungsdienstgesetz, welches ja bereits 2013 vom Ministerpräsidenten persönlich der DLRG versprochen war. Auch da hat es 4 Jahre gedauert, bevor der Entwurf da war, der dann noch vor der ersten Lesung von Ihnen wieder zurückgezogen wurde. Da frage ich mich schon: Was machen Sie all die Jahre, wenn sie die Entwürfe jedes Mal wieder zurückziehen?
Wenn es Ihnen nur noch darum geht, Gesetze endlich vom Tisch zu bekommen, dann gratuliere ich Ihnen. Das haben Sie hiermit geschafft. Wenn es Ihnen – und das ist eigentlich mein Anspruch – um gute Gesetze geht, dann kann ich an dieser Stelle nur sagen: Nehmen sie den Entwurf zurück und lassen Sie sich auf keinen schlechten Kompromiss ein!
So wie er jetzt gestaltet ist, werden wir ihn heute ablehnen!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel