| Nr. 236/13
Wende muss die zweite juristische Meinung unverzüglich schriftlich nachliefern
Nach der heutigen (24. April 2013) Fragestunde zur Einrichtung neuer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen fordert CDU-Bildungsexpertin Heike Franzen Bildungsministerin Professor Dr. Waltraud Wende auf, die von ihr angeführte Stellungnahme einer Juristin ihres Ministeriums vorzulegen, nach der die betreffenden Oberstufen auf der Basis der derzeit geltenden Gesetzeslage genehmigungsfähig sind:
„Wendes komplette Argumentation beruht auf dieser zweiten juristischen Meinung, die in den von ihr selbst als vollständig bezeichneten Akten fehlt“, erklärte Franzen in Kiel.
Ministerielles Handeln müsse sich in einer Demokratie jedoch an nachvollziehbaren Fakten orientieren. Grundsätzlich müssten deshalb alle für die Entscheidungsfindung maßgeblichen Ausarbeitungen in den Akten zu finden sein. Wende selbst habe heute eingeräumt, dass nicht alle Gespräche der betreffenden Arbeitsgruppe protokolliert wurden. Es sei schwer zu glauben, dass ausgerechnet das von der Ministerin als maßgeblich dar gestellte Argument in den Akten fehle.
„Bei der Einrichtung dieser Oberstufen geht es um Millioneninvestitionen der betreffenden Schulträger. Es geht auch um die Existenz bereits bestehender Oberstufen. In den Akten finden sich nur Argumente, die gegen die Einrichtung neuer Oberstufen sprechen“, stellte Franzen klar.
Die Ministerin habe trotzdem anders entschieden. Aus den Akten werde nicht deutlich, weshalb.
„Die Bildungsministerin muss dem Parlament diese heute erstmals dargestellte juristische Einschätzung aus ihrem Haus nachliefern“, so Franzen.
Immerhin habe Wende bestätigt, dass die Bewertungen des Hauses so lange „verfeinert“ wurden, bis das politisch gewünschte Ergebnis heraus kam.
„Weder die Schulentwicklungsplanungen der Kreise, noch die Einschätzung der eigenen Fachabteilung des Bildungsministeriums über die Realisierbarkeit der Oberstufen wurden angemessen berücksichtigt. Wende betonte heute immer wieder, ihre Einschätzung sei eine andere. Die zweite Entscheidungsgrundlage neben der nicht vorhandenen juristischen Einschätzung war demnach die Wunschvorstellung der Ministerin, dass die Einrichtung neuer Oberstufen die Abiturquote erhöht.
Auch das hört sich nicht nach einer verantwortungsvollen Entscheidung an“, erklärte die CDU-Abgeordnete.
Die Antworten des Ministeriums auf die Kleinen Anfragen seien entgegen der heutigen Aussage der Ministerin mehr als lückenhaft gewesen.
„Die Ministerin musste einräumen, dass in den Antworten Zahlen zu finden waren, die aus den dem Parlament vorgelegten Akten nicht zu belegen sind“, so Franzen.
Mit transparentem und nachvollziehbarem Regierungshandeln habe dies nichts zu tun.
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Max Schmachtenberg
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