| Nr. 634/13
Wende muss nachsitzen
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heike Franzen, sieht angesichts der heutigen (28. November 2013) Anhörung im Bildungsausschuss ihre Kritik am Entwurf der Landesregierung zum Schulgesetz bestätigt:
„Professor Wende muss nachsitzen. Sie hat ihre ideologischen Träume in ein Gesetz gegossen und wird nun von der Realität an Schleswig-Holsteins Schulen gestoppt. Das ist die klare Schlussfolgerung aus der Anhörung“, erklärte Franzen am Ende der Sitzung.
Selbst grundsätzliche Befürworter der politischen Richtung des Gesetzes hätten angemerkt, dass dieses mit der bestehenden Zahl der Lehrkräfte nicht umzusetzen sei. Umso mehr gelte dies angesichts der vorgesehenen Stellenkürzungen.
„Die rot/grün/blauen Reformen lassen sich schon mit dem bestehenden Personal nicht umsetzen. Selbst die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht die Inhalte des Gesetzes vor diesem Hintergrund als gefährdet an. Da müssen bei Wende alle Alarmglocken klingeln“, so Franzen.
Zum Teil deutliche Kritik sei auch an der Einrichtung von Kleinstoberstufen geäußert worden.
„Diese gefährden die bestehenden allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien. Vor allem aber schränken sie die Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler ein“, so Franzen.
Eindeutig sei die Forderung nach dem Erhalt des Bildungs- und Erziehungsauftrages im Schulgesetz gewesen.
„Ich fordere die Bildungsministerin auf, diesen Auftrag im Gesetz zu lassen. Heute ist noch einmal deutlich geworden, dass es ,anders als Wende behauptet, nicht um Wortkosmetik geht“, erklärte die CDU-Abgeordnete.
Franzen sieht sich darüber hinaus in ihrer Forderung nach einem flexiblen Schuleingang bestätigt. „Mit dem Einschulungszwang nach Vollendung des sechsten Lebensjahres werden wir nicht allen Kindern gerecht. Wir müssen aber die Bildungspolitik für die Kinder machen“, so Franzen.
Kritik an der vorgesehenen Mindestgröße für Gemeinschaftsschulen habe insbesondere der Landesrechnungshof geübt. Für die vorgesehene Regelung zur Inklusion sei nicht im Ansatz ausreichend Personal vorhanden. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen habe sich für den Erhalt der Förderzentren ausgesprochen.
„So viel zu Wendes Behauptung, es habe noch nie so viel Zustimmung zu einem Gesetz gegeben“, erklärte Franzen abschließend.
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Max Schmachtenberg
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