Kommunalpolitik | | Nr. 98/23
Wir machen unsere Kommunen handlungsfähiger und gehen weitere Schritte bei der Planungsbeschleunigung
Zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu kommunalrechtlichen Änderungen, der heute den Innen und Rechtsausschuss passiert hat, erklärt der kommunalpolitische Sprecher Thomas Jepsen:
„Die gespielte Empörung der Opposition auf unser Gesetzgebungsverfahren ist maßlos übertrieben und geht vollkommen an der Realität vorbei. Von einem Anschlag auf die Demokratie kann keine Rede sein. Ganz im Gegenteil stärken wir mit unseren Änderungen die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen und das Funktionieren unserer Kommunalvertretungen vor Ort. Das stärkt auch das kommunalpolitische Engagement der vielen Tausend Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich für die Kommunalpolitik in unserem Land einsetzen. Der zentrale Punkt ist aber, dass wir nicht nur abstrakt über Planungsbeschleunigung reden, sondern damit auch ganz konkret weitere und dringend benötigte Schritte bei der Planungsbeschleunigung gehen.
Als Koalitionsfraktionen haben wir die Stellungnahmen der vergangenen Anhörung sehr ausführlich analysiert und reagieren darauf nun mit einigen Eingaben. Die Anhörung hat eben klar aufgezeigt, dass die kommunale ehrenamtliche Selbstverwaltung nicht weiter erodieren darf. Damit tragen wir mit unserem Gesetzentwurf Rechnung.
Mitnichten schaffen wir mit unseren kommunalrechtlichen Änderungen Bürgerbegehren oder gar Bürgerentscheide ab. Beides wird es auch weiterhin geben. Lediglich im Rahmen der Bauleitplanung schaffen wir einen Ausgleich von direkter und repräsentativer Demokratie, wenn Beschlüsse einer Kommunalvertretung mit großer 2/3-Mehrheit getroffen wurden. Darüber hinaus führen wir einheitliche Fristen für Wiederholungsbegehren und Bindungsfristen der Gemeinden ein. Damit schaffen wir Planungssicherheit und stärken die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen.
Der Wegfall der Sperrklausel bei Kommunalwahlen hat gerade in den großen Kommunalvertretungen zu einer zunehmenden Zersplitterung geführt, die sich in der Praxis nicht als positive Meinungsvielfalt sondern vor allem als Hemmschuh für das kommunale Ehrenamt erwiesen hat. Mit der Anhebung der Mindestgröße in großen Kommunalvertretungen auf 3 Personen grenzen wir den Anreiz zur Zersplitterung ein und stärken damit die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort. Die Rechtsprechung in anderen Bundesländern zeigt, dass dies ein rechtssicherer Weg ist“, so Jepsen abschließend.
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Max Schmachtenberg
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