| Nr. 114/07
zu TOP 10: Kinder sind der wichtigste Wert einer Gesellschaft!
Seit der letzten Debatte zur Einführung des Kinder- und Jugendschutzes in die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung im vergangenen Herbst haben wir immer wieder erschütternde Berichte von Kindesmisshandlungen und Kindestötungen gehört, die uns alle zutiefst betroffen machen.
Allein in dieser Woche haben uns zwei schreckliche Nachrichten aus unserer unmittelbaren Umgebung erreicht. So wurde in Hamburg ein kleines Mädchen brutal getötet, indem es aus dem Fenster eines Hochhauses geworfen wurde. Hier in Kiel hat man zwei Kinder in einer Tiefkühltruhe gefunden, von denen eines bei seiner Geburt auf jeden Fall noch gelebt hat.
Was mag in Menschen vorgehen, die so handeln? Wie verzweifelt, wie halt- und orientierungslos sie sind, können wir nicht ansatzweise nachvollziehen. Ehrlich gesagt, stehen wir solchen Vorfällen ratlos gegenüber.
So traurig die Schicksale der Kinder im Einzelnen waren, so wage ich zu bezweifeln, dass ihr Leben anders verlaufen wäre, hätten wir den Kinderschutz bereits im Grundgesetz, bzw. wenn ich an den kleinen Kevin denke, der sogar unter der Vormundschaft des Jugendamtes in Bremen stand, in den Landesverfassungen verankert gehabt.
Mit der von der Opposition vorgeschlagenen Formulierung, Kinder und Jugendliche unter den besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung zu stellen, soll der Kinder- und Jugendschutz nun als Staatszielbestimmung in unsere Landesverfassung aufgenommen werden. Dies ist von der Systematik her auch konsequent, weil unsere Verfassung weder Grundrechte noch staatsbürgerliche Rechte beinhaltet und auch eine dynamische Verweisung auf das Grundgesetz, wie man sie aus anderen Landesverfassungen kennt, fehlt.
Dies bedeutet aber auch, dass der durch die Landesverfassung den Kindern gewährte Schutz praktisch wirksam nur nach Maßgabe der Gesetzgebung gewährt werden kann. Wir Abgeordneten sind es, die die Rechte der Kinder und die korrespondierenden Leistungspflichten des Staates festlegen müssen und, wenn wir ehrlich sind, können wir dies schon heute tun - ohne eine Verfassungsänderung!
In diesem Zusammenhang begrüße ich auch ausdrücklich das Kinderschutzgesetz, das die Sozialministerin in Aussicht gestellt hat. In ihm sollen alle Elemente gebündelt und weiterentwickelt werden, die für einen zukunftsbezogenen effektiven Kinderschutz notwendig sind. Ich denke, dass dies ein Beitrag dazu ist, zu zeigen, dass die Verantwortung für Kinder verstärkt auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden muss.
Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir durch eine Verfassungsänderung, und sei sie auch als Staatsziel formuliert, bei den Menschen draußen keine Erwartungen aufbauen, die die Gesetzgebung, also wir, nicht erfüllen kann. Wir müssen so ehrlich sein, uns einzugestehen, dass wir auch dann, wenn es um Kinder- und Jugendrechte geht, die finanzielle Situation unseres Landes berücksichtigen müssen. Mit der Aufnahme des Kinder- und Jugendschutzes geht nun einmal keine Geldvermehrung zugunsten entsprechender Projekte einher.
Das Argument, dass Gesetze künftig daran gemessen werden müssen, ob sie der Staatszielbestimmung „Kinderschutz“ entsprechen, überzeugt mich im Übrigen nicht. Mir persönlich fällt kein Gesetz ein, das anders formuliert wäre, wenn der Kinderschutz bereits Bestandteil der Verfassung gewesen wäre.
Schon heute liegt im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs in über 100 Paragraphen eine ausführliche Regelung zur Ausführung des Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz vor.
(Artikel 6 Absatz 2: „ Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“)
In § 1 des SGB VIII steht: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
In § 8a, der erst mit dem am 01.10.2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) ins SGB VIII eingefügt wurde, ist ein besonderer Schutzauftrag des Staates bei Kindeswohlgefährdung ausdrücklich formuliert.
Ferner soll ein effektiver Schutz des Kindeswohls insbesondere durch
v die Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes (§ 8a SGB VIII),
v die Neuordnung der vorläufigen Maßnahmen bei Krisenintervention (§ 42 SGB VIII),
v eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls beim Sozialdatenschutz (§§ 61 ff. SGB VIII) und
v der verschärften Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen (§ 72a SGB VIII)
erreicht werden.
Ich bin auf diese Punkte in aller Ausführlichkeit eingegangen, um aufzuzeigen, dass trotz der vielfältigsten bestehenden Detailregelungen Kindesmissbrauch vorgekommen ist und auch immer wieder vorkommen wird.
Wir können noch so viele Verfassungen ändern, Gesetze verabschieden und Konventionen unterschreiben – das Problem wird es weiter geben, da wir mit den neuen Formulierungen nicht die Menschen aus der Welt schaffen, die so etwas Schreckliches tun!
Trotzdem spricht sich die CDU-Fraktion heute für eine Verfassungsänderung aus. Wir haben uns intensiv mit der Thematik befasst und auch das öffentliche Expertengespräch im Bundestag im vergangenen November zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ verfolgt.
Sollte, wie dort vorgetragen, die verfassungsrechtliche Verankerung eines Kindergrundrechts tatsächlich dazu beitragen, den Druck auf die Jugendämter und in der Folge auf die Staatsanwaltschaften zu erhöhen, dass staatliche Wächteramt nach Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz ernster zu nehmen und sowohl die fürsorgerechtliche als auch die strafrechtliche Eingriffsschwelle zu senken, wäre schon viel erreicht.
Dass Kinder unseres besonderen Schutzes bedürfen, steht außer Frage. Sie sind der wichtigste Wert überhaupt. Sie stehen für die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft. Dazu hat sich die CDU Schleswig-Holstein u.a. in ihrem Beschluss aus dem Jahr 2001 „Familienland Schleswig-Holstein – Kinder herzlich willkommen“ positioniert. Nicht von ungefähr heißt es dort „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ und insofern ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Politik alles in ihrer Macht Stehende unternehmen muss, um Kinder wirksam vor Vernachlässigung oder Missbrauch zu schützen.
Mit der Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung setzen wir allerdings ein klares Signal, das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe von Staat und Gesellschaft anzusehen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel