| Nr. 142/08

zu TOP 11 : Den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen stärken

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Es gilt das gesprochene Wort

Wir haben heute zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die sich mit dem Amt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen befassen. Beide Entwürfe sehen vor, das Amt des Landesbeauftragten zukünftig beim Landtagspräsidenten einzurichten, und ich glaube, dass sich bei dieser Zielsetzung alle einig sind.

Die CDU-Landtagsfraktion will sowohl die Bürgerbeauftragte als auch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen als eigenständige Beauftragte erhalten. Wir glauben aber, dass eine engere Verzahnung im administrativen Bereich sinnvoll ist.

Beide Beauftragten kümmern sich um soziale Belange: Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist beim Landtag angesiedelt, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen aber im Sozialministerium. Das macht auf Dauer überhaupt keinen Sinn.

Mit der Umsetzung dieses Gesetzes würden wir den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und die Beauftragte für soziale Angelegenheiten in ihrer Unabhängigkeit gleichstellen, was meiner Fraktion ein Anliegen ist.

Wir sind davon überzeugt, dass die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen noch effektiver und schneller wird, da durch eine verbesserte Koordination bei überschneidenden Zuständigkeiten mit der Bürgerbeauftragten Doppelzuständigkeiten vermieden werden können, was für beide Beauftragte von Vorteil wäre.

In dem beispielsweise Teile des personellen Unterbaus von beiden Beauftragten gemeinsam genutzt werden, können mittel- und langfristig durch eine größere organisatorische Nähe Synergieeffekte erlangt werden.

Ich halte die Ansiedlung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Landtag aus weiteren Gründen für angezeigt:

Eine Vielzahl von Fällen für den Landesbeauftragten wird über die Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages an ihn herangetragen. Auch deshalb ist die Nähe wichtig.

Der Informationsfluss zwischen dem Landesbeauftragten und dem Landtag wird durch eine solche Änderung noch optimaler gestaltet.

Außerdem sollten wir berücksichtigen, wie eng die Zusammenarbeit zwischen dem Landtag – insbesondere zwischen dem Landtagspräsidenten Herrn Kayenburg – und dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bereits ist.

So werden seit Jahren Schwerpunktthemen gemeinsam aufgegriffen, dies zeigt sich insbesondere bei der Durchführung von gemeinsamen Fachtagungen hier im Landeshaus.

Wir wollen außerdem die Beteiligung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen an allen Gesetzesvorlagen und an den auf behinderte Menschen ausgerichteten sonstigen Vorhaben sicherstellen.

Die Beteiligung an Gesetzesvorhaben ist notwendig. Und die Entscheidung, ob bei einem bestimmten Gesetz die Belange behinderter Menschen tangiert werden, trifft der Landesbeauftragte in seiner Unabhängigkeit selbst.

Viele Belange behinderter Menschen umfassen ebenso Lebensbereiche nicht behinderter Menschen, sind also nur mit einem ressortübergreifenden Informationsfluss zu vertreten. Und auch dieser Tatsache tragen wir mit einer Ansiedlung beim Landtag Rechnung.

Wir wollen eine Weisungsfreiheit für den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Das gilt für seine originären Aufgaben, für die Öffentlichkeitsarbeit und bei der Erstellung seines Tätigkeitsberichtes. Wir bestehen als Parlament auf ungefilterte Informationen.

Wir wissen uns mit diesem Anliegen – den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Landtag anzusiedeln – mit den Interessenverbänden behinderter Menschen einig.

Wir wollen das Amt und die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen stärken.

Der jetzige Beauftragte Dr. Ulrich Hase leistet eine herausragende und glaubwürdige Arbeit. Dies auch auf Grund seiner ganz persönlichen Erfahrung.

Da die Unterschiede der beiden Gesetzentwürfe sicherlich gemeinsam zu überwinden sind, sollten wir im Sozialausschuss vielleicht zu einem Gesetz kommen, an dem sich alle Fraktionen dieses Hauses beteiligen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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