Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

| Nr. 501/14

zu TOP 11: Eine Karenzzeitregelung ersetzt keinen Anstand

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Es gibt bei dieser Regierung eigentlich keinen roten Faden. Jedenfalls keinen Politischen. Dafür zieht sich aber eines offenbar sehr wohl durch die Regierungsbank: Der ausgeprägte Wunsch nach finanzieller Absicherung. Oder, um es mit dem Kollegen Dr. Stegner zu sagen:
Nach einem Mindestmaß sozialer Absicherung.

Die Bildungsministerin a.D. hat versucht, sich ein lukratives Rückkehrrecht zu sichern. Und nun hat der Innenminister a.D. sich einen sicherlich sehr auskömmlichen Job bei einem Verband gesichert. Beide Fälle sind fragwürdig. Aus unterschiedlichen Gründen.

Andreas Breitner war als Innenminister zuständig für Wohnungs- und Städtebau. Und damit auch für die Vergabe erheblicher finanzieller Mittel. Allein für die Wohnungsbauförderung hat das Land von 2011 bis 2014 360 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Noch während er als Minister für den Fachbereich und für das Geld zuständig war, hat er sich aktiv um einen Job als Direktor des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen bemüht. Und diesen auch erhalten.

Kurz vor seinem Abschied aus dem Ministeramt hat er sogar noch eine Lobrede auf den Verband gehalten. Eine Bewerbungsrede, wie es heute den Anschein hat. Das wirft Fragen auf. Der Beigeschmack dieser Personalie ist entsprechend bitter. Sehr bitter. Seit vielen Jahren wird immer wieder über Karenzzeiten für die Inhaber von Regierungsämtern diskutiert. Auf Bundesebene ist es gestern zu einem Vorschlag für eine solche Regelung gekommen: 1 Jahr. So der Kompromiss zwischen SPD und CDU. Der Vorschlag der Piraten ist eine Grundlage für eine Diskussion. Aber er schießt aus meiner Sicht über das Ziel hinaus.

Ich habe grundsätzlich Sympathie für eine Karenzzeitregelung. Sie ist kein Ersatz für fehlenden Anstand. Sie ist aber ein deutliches Signal. Allerdings erscheint mir ein Zeitraum von drei Jahren überzogen. Es ist nicht der Regelfall, dass Minister aus ihrem Amt heraus in Rente gehen. Und es ist auch nicht unredlich, wenn im Amt erworbene Fachkenntnisse in einem späteren Beruf eingesetzt werden. Problematisch wird es, wenn sich der Eindruck verdichtet, die Amtsführung und die Entscheidungen aus dem Amt heraus seien der maßgebliche Grund für die Erlangung einer bestimmten Position.

Richtig ist, dieser Eindruck nimmt mit zunehmender zeitlicher Distanz zwischen Amt und späterem Beruf ab. Aber: Ein dreijähriges Berufsverbot dürfte den Rahmen deutlich sprengen. Und wir dürfen nicht den Fehler machen, hier eine lex Breitner zu schaffen. Der ehemalige Innenminister hat ein Verhalten an den Tag gelegt, dass an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.

Auch wenn ich Verständnis für seinen offenkundigen Wunsch habe, aus dem Kabinett Albig zu fliehen, war die Art, wie er seinen Ausstieg samt Einstieg in einen neuen Job durchgeführt hat, unanständig. Dies ist aber nicht der Regelfall. Eine Karenzzeitregelung soll Verquickungen zwischen Amtsführung und nachfolgendem Beruf unterbinden. Sie soll einen ehemaligen Minister aber nicht auf Dauer zum Spazierengehen verdammen.

Hier gilt es, Maß zu halten und sich auf das Notwendige zu beschränken. Auch hier gilt vor dem Hintergrund der Berufsfreiheit aus Artikel 12 des Grundgesetzes der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Wir als CDU könnten uns mit einer Karenzzeit von sechs Monaten anfreunden. Es gilt, das Thema im Innen- und Rechtsausschuss mit der entsprechenden Sorgfalt zu beraten, die richtigen Schlüsse aus der Anhörung zu ziehen, um dann eine entsprechende Regelung für Schleswig-Holstein zu finden.

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