| Nr. 137/08

zu TOP 12: Das Staatsziel Kinderschutz mit Leben füllen

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Es gilt das gesprochene Wort

Vor einigen Monaten haben wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen als Staatsziel in unserer Landesverfassung verankert. Wir wollen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit denen von Erwachsenen auf gleicher Augenhöhe diskutiert werden.

So eine Verfassungsänderung ist aber nur sinnvoll, wenn sie nicht nur auf dem Papier steht sondern sie muss auch mit Leben erfüllt sein, wenn sie etwas bewirken soll. Daher haben wir am 21. November 2007 in diesem Haus das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Dieses Gesetz hat bundesweit Beachtung gefunden und wurde auch von der Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen als vorbildlich gelobt. Wir sind das erste Bundesland, das sich so umfassend in einem Gesetz um den Kinderschutz bemüht.

Das Kinderschutzgesetz kann aus der Sicht meiner Fraktion nur eines von vielen Instrumenten des Kinderschutzes sein. Aber es ist ein ganz wesentliches Instrument, das hilft, Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein zu schützen und einen Beitrag leistet Vernachlässigungen, Verwahrlosungen und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu bekämpfen. Gleichzeitig wird Eltern, der Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten ohne Hemmschwellen ermöglicht.

Der Kinder-Jugend-Aktionsplan mit seinen sechs Handlungsfeldern ist bei der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes von maßgeblicher Bedeutung. Kinder haben ein Recht auf Bildung und Erziehung und sie sollen gesund aufwachsen.

Mit dem Kinderschutzgesetz wollen wir erreichen, dass
- möglichst alle Eltern in die Lage versetzt werden, ihren Erziehungsauftrag wahrzunehmen. Kinder haben einen Anspruch auf starke Eltern.
- Selbstbewusste Kinder früh lernen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen;
- die Eltern, die mit ihren Kindern nicht zur Früherkennungsuntersuchung erscheinen, angesprochen und beraten werden;
- die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Hebammen eng und vertrauensvoll wird;
- die Verbandsarbeit gestärkt wird. Beispielhaft nenne ich hier die Arbeit in den 15 Schutzengelprojekten und frühen Hilfen.

Wir setzen dabei auf niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, auf die Vermittlung zu den Fachärzten, auf die Nutzung bestehender Netzwerke und auf eine unbürokratische Zusammenarbeit aller zum Wohle der Kinder.

Unser Ziel war es, einen breiten Konsens für das Kinderschutzgesetz zu erreichen, damit wir in der Umsetzung erfolgreich sind.

Wichtig ist mir, festzustellen, dass der Paragraph 7a mit der Schaffung einer Zentralen Stelle das Herzstück des Gesetzes bildet. Dort wird die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen geregelt. Die Zentrale Stelle hat die Aufgabe durch die Ermittlung der Kinder im Alter vom dritten Lebensmonat bis zu fünfeinhalb Jahren, die nicht an einer für ihr Alter vorgesehenen Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, eine solche Teilnahme zu sichern.

Wir haben eine Öffnung in das Gesetz aufgenommen, die die Entscheidung darüber wohin die Zentrale Stelle die Daten melden soll den Kommunen überlässt. Ob zum Gesundheitsamt oder zum Jugendamt.

Ich will hier an dieser Stelle noch einmal für das Jugendamt werben. Hier sind die Sozialarbeiter, die die Problemfamilien in ihren Kreisen kennen und für die eine Beratung in einer unbekannten Familie auch ein Türöffner sein kann, um eine aufsuchende Jugendhilfe zu betreiben und eventuell aufkommende Probleme gemeinsam mit den betroffenen Familien lösen zu können. Sie haben auch die Kenntnisse um die verschiedenen Hilfsangebote vor Ort.

Und damit dieses gute Gesetz auch wirksam vor Ort umgesetzt werden kann, sind Umschichtungen im Haushalt notwendig geworden, die wir mit unserem Gesetzentwurf bereits in dieser Tagung in erster und zweiter Lesung beraten wollen.


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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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