Hans Hinrich Neve (ehemaliger Abgeordneter)

Hans Hinrich Neve (ehemaliger Abgeordneter)
Gesundheit, Ehrenamt, Feuerwehr/Katastrophen­schutz, Kommunales

Bargeld | | Nr. 134/16

zu TOP 14: Wann haben Sie das letzte Mal mit 5000 Euro oder mehr in bar bezahlt?

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Auf den ersten Blick wirkt der Antrag der Piraten sympathisch. Er ist ein Plädoyer für das Bargeld und dessen Erhalt. Beinahe könnte man beim Lesen zu dem Schluss kommen, die Einführung einer Obergrenze sei bereits beschlossene Sache und das Bargeld stünde als Zahlungsmittel unmittelbar vor dem Aus. Richtig ist: Es gibt Überlegungen, eine europaweit einheitliche Grenze für Barzahlungen festzulegen.

Warum gibt es dementsprechende Überlegungen auf europäischer Ebene?

Hintergrund sind die schrecklichen Terroranschläge in Paris und die damit verbundene Frage, wie man die Terrorismusfinanzierung am besten bekämpfen kann. Es geht um Maßnahmen gegen Kriminalität, gegen Geldwäsche und Korruption. Die Piraten verweisen auf die Universität Linz, die die Wirksamkeit von Bargeldobergrenzen für nur minimal hält. Andere Institutionen schätzen die Wirksamkeit deutlich höher. Fakt ist: Schon heute gibt es in über 10 Staaten der EU Bargeldobergrenzen zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro.

Natürlich muss man diskutieren, welche Auswirkungen eine mögliche Bargeldobergrenze auf das alltägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger hat. Hierzu drängt sich folgende Frage auf: Wann haben Sie das letzte Mal mit 5.000 Euro oder mehr in bar bezahlt und wie oft kommt das vor? Im Antrag wird in der Begründung auch vom Einstieg in der Abschaffung von Bargeld gesprochen. So ein Blödsinn! Das eine hat mit dem anderen ganz und gar nichts zu tun!

Zitat Schäuble (25.02.16 Südwest Presse): „Das Bargeld wird nicht abgeschafft. Punkt!
Und selbstverständlich darf auch künftig jeder über so viel Bargeld verfügen, wie er möchte!“

Hier handelt es sich also um reine Stimmungsmache. Dass eine Bargeldobergrenze sich im Bedarfsfall auch nach oben verschieben kann, zeigt das Beispiel Belgien. (Aktueller Gesetzentwurf zur Anhebung von 3.000 Euro auf 7.500 Euro)

Natürlich ist eine Obergrenze bei Bargeldzahlungen grundsätzlich ein Eingriff in unsere Freiheit. Freiheiten haben aber immer irgendwo auch Grenzen. Einem Sprichwort nach endet die eigene Freiheit dort, wo die Freiheit des Nachbarn anfängt. Und unser aller Freiheit endet dort, wo sie durch Terrorismus, Korruption und Geldwäsche bedroht und gefährdet wird. Insofern scheinen Einschränkungen der virtuellen Bargelder in anonymer Form nur konsequent. Hier darf es keinen Freifahrtschein für eine falsch verstandene Freiheit geben.

Wir sind gerne bereit im Ausschuss darüber zu diskutieren.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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