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zu TOP 18, 28, 40 und 42: Die Opposition legt einmal mehr rechtlich problematische Schaufensteranträge vor
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Es hat sicher etwas mit Wahlkampf zu tun, wenn die Oppositionsfraktionen mittlerweile jede Landtagssitzung nutzen, um unterschiedliche Anträge zur Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohnes vorzulegen. Was jedoch viel mehr erschreckt, ist die totale Konfusion, die mittlerweile zwischen SPD, Grünen und SSW bei dieser Frage besteht.
Für Parteien, die sich anschicken, in einem Rot-Grün-Dänischen Bündnis dieses Land zu regieren, gleicht mittlerweile auch diese Diskussion einem reinen Hühnerhaufen.
Da legt uns die SPD-Fraktion in der Februar-Sitzung einen Gesetzentwurf für ein neues Vergabegesetz vor, der rechtlich höchst fragwürdig ist und der vor allem die Kernforderung der Gewerkschaften nach einem Mindestlohn von 8,50 Euro nicht berücksichtigt.
Die Grünen, die ja den Wettlauf um den Mindestlohn auch nicht verlieren wollen, spielen beleidigte Leberwurst, weil sie von SPD und SSW schlichtweg nicht gefragt worden sind, ob sie bei diesem Antrag mitmachen wollen. Wie wir zwischenzeitlich wissen, lag dies bekanntlich an den schlechten Telefonverbindungen zwischen SPD und Grünen.
Heute nun soll alles besser werden: SPD und SSW legen zumindest in einer nachgeschobenen Resolution fest, dass sie für einen Mindestlohn von 8,50 Euro sind. Die Grünen sind offenbar auch diesmal wieder nicht gefragt worden und schieben eilig ein eigenes Mindestlohngesetz hinterher.
Wahrscheinlich haben auch diesmal die Telefonverbindungen wieder nicht
geklappt. Meine Damen und Herren, dass ist schon ein ziemliches Durcheinander in der Rot-Grünen-Dänischen Fraktionskoalition. Und mit gutem Regieren hat das allemal überhaupt nichts zu tun. Jeder sollte doch wissen, dass mehr als ein Hahn auf dem Hühnerhof problematisch ist.
Auch in der Sache sind die Anträge wenig durchdacht. Die Rechtsprechung des Europäischen-Gerichtshofes weist uns enge Grenzen auf, in denen Mindestlohnverpflichtungen und Tariftreueerklärungen überhaupt
zulässig sind. Und nun wollen SPD und SSW auch noch Unternehmen, die Zuwendungen des Landes bekommen, dazu verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen.
Dabei sind es doch gerade SPD, Grünen und SSW, die die einzelbetriebliche Förderung am liebsten sofort abschaffen würden. Wenn diese Forderung ernst gemeint ist, Herr Kollege Dr. Stegner, dann läuft Ihre Forderung nach 8,50 Euro komplett ins Leere. Sie sollten sich vielleicht innerhalb der SPD zunächst einmal darüber klar werden, was Sie eigentlich wollen.
Die Grünen legen in der Eile hier ein Mindestlohngesetz vor, das gleichlautend in Bremen von Rot-Grün beschlossen worden ist. Warum die SPD hier nicht mitmacht, liegt wahrscheinlich auch an den schlechten Rot-Grünen Telefonverbindungen. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie nehmen sich mit Bremen ein Land zum Vorbild, das hoch verschuldet ist und pro Kopf das 20fache von Schleswig-Holstein aus dem Länderfinanzausgleich bekommt – ein Land, das unter Rot-Grün für eine dramatische Verschuldungspolitik steht. Kurz gesagt: Was die Opposition hier vorlegt sind rechtlich problematische Schaufensteranträge.
Mit Ihrem Antrag lenken Sie gezielt von Ihrem eigenen Versagen Rot-Grüner Regierungspolitik bis 2005 ab, als wir rund 180.000 Arbeitslose in Schleswig-Holstein hatten.
Bis heute ist dank einer wirtschaftsfreundlichen Politik in diesem Land die Arbeitslosigkeit auf rund 100.000 zurückgegangen, rund 80.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden geschaffen. Das ist erfolgreiche Politik für die Menschen in diesem Land!
Wenn Sie heute den Niedriglohnsektor kritisieren, dann sei Ihnen gesagt, dass dieser schon 2005 unter Rot-Grün bei einem Viertel aller Vollzeitbeschäftigten lag. Ich frage Sie, was hat Rot-Grün eigentlich damals dagegen unternommen?
Die Antwort heißt: Nichts.
Und bei den Minijobs, also den so genannten 400 Euro-Jobs, hat Schleswig-Holstein heute mit einer Quote von 85,39 geringfügig Beschäftigten je Tausend Einwohner die geringste Quote unter den Westdeutschen Flächenländern.
Und zum Erfolg unserer Wirtschaftspolitik gehört auch, dass die Zahl der Hartz IV-Empfänger seit 2005 rückläufig ist, nämlich um 13 Prozent, und die Zahl der Kinder in Hartz IV-Familien hat sich seit 2006 um fast 17 Prozent verringert. Das sind doch wichtige wirtschaftspolitische und sozialpolitische Erfolge dieser Landesregierung!
Für die CDU gilt, dass diejenigen, die Vollzeit arbeiten, von ihrem Lohn leben können müssen.
Wir wollen keine staatliche Lohnfindung. Wir wollen Lohnuntergrenzen, auf die sich die Tarifpartner verständigen. Und wir stehen zu dem Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Beides haben wir in diesem Landtag schon beschlossen und zu beiden Beschlüssen steht die CDU.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel