| Nr. 378/09
zu TOP 2 und 13: Es besteht keine Notwendigkeit für eine Verbandsklage
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
Es besteht nach wie vor keine Notwendigkeit zur Einführung einer Verbandsklage!
In der Regierungserklärung haben wir bereits Schlagworte zu einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft gehört wie:
Bürokratieabbau,
schlanker Staat,
Förderung des Mittelstandes,
Schleswig-Holstein als
ansiedlungsfreundlichster Standort.
Das sind Dinge, die durch ein Verbandsklagerecht von Tierschutzverbänden beeinträchtigt würden. Darauf werde ich noch eingehen.
Bereits im Jahr 2004 haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zur Verbandsklage für Tierschutzverbände auf Bundesebene gestellt. Dieser wurde im Verhältnis 15:1 abgelehnt. Seither haben sie in 6 Länderparlamenten versucht, eine tierschutzrechtliche Verbandsklage auf Landesebene durchzusetzen.
Lediglich die Freie und Hansestadt Bremen hat 2007 beschlossen, eine abgespeckte Form der Verbandsklage einzuführen, in dem die Tierschutzverbände nur die Möglichkeit einer Feststellungsklage gemäß § 42 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung eingeräumt wird.
In der 15. und 16. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages haben sich die Abgeordneten wiederholt dieser Thematik angenommen. Jetzt gleich zu Beginn der 17. Legislaturperiode befassen wir uns aufgrund eines inzwischen wieder zurückgezogenen Antrages der SPD-Fraktion und eines Gesetzentwurfes der Grünen erneut mit diesem Thema.
Der Antrag der SPD soll die Landesregierung dazu bewegen, ein Gesetz zur Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts einzubringen.
Nach 4 ½ Jahren große Koalition müsste der SPD klar sein, wie die CDU zur Einführung des Klagerechts steht. Ich habe Verständnis dafür, dass die SPD ihre Überzeugungen weiter verfolgt und weiterhin auf einem Klagerecht besteht. Offensichtlich war die SPD jedoch selbst nicht vom Erfolg ihres Antrages überzeugt. Sie hat wahrscheinlich deshalb keinen eigenen Gesetzentwurf formuliert, um sich keine unnütze Arbeit machen zu müssen - er hat lediglich deklaratorischen Charakter.
Der Gesetzentwurf der Grünen geht da weiter, weil Sie sich wenigstens die Mühe gemacht haben Ihre Vorstellungen zu Papier zu bringen. Über den Gesetzentwurf sollten wir daher die Argumente im Agrar- und Umweltausschuss noch einmal diskutieren.
Auch wenn nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages die Einführung einer Verbandsklage auf Landesebene möglich ist, muss zunächst geprüft werden, ob tatsächlich in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht und damit dem Tierschutz eine notwendige Unterstützung geboten wird.
Das Verbandsklagerecht würde nach meiner Auffassung in die Landwirtschaft und die damit verbundene Tierhaltung eingreifen. Zahlreiche Haltungsverordnungen, die besonders bei Genehmigungsverfahren greifen, und das Instrument des Cross-Compliance, bieten Kontrollmechanismen genug, in diesen Bereichen den Tierschutz ausreichend zu kontrollieren und sicherzustellen.
Die in Bezug auf den Tierschutz gemachten Erfahrungen machen eine Verbandsklage auch weiterhin überflüssig und würden die durch Bürokratie belastete Landwirtschaft noch weiter einschränken – das kann und darf unser Ziel nicht sein. Hier tragen wir gleichzeitig die Verantwortung für den Tierschutz und für die Existenz unserer wettbewerbsfähigen schleswig-holsteinischen Agrar- Betriebe.
Hinzu kommt, dass bei der Forderung nach Einführung des Verbandsklagerechtes unterschwellig bisweilen unterstellt wird, Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen würden durch die zuständigen Behörden zu nachlässig geprüft. In der täglichen Praxis gestaltet es sich aber so, dass Amtstierärzte und Ordnungsbehörden vor Ort gewissenhaft Missständen nachgehen und Verstöße abstellen. Auch deshalb erübrigt sich aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände.
Ich beantrage deshalb die Ablehnung des Antrages und die Überweisung des Gesetzentwurfes zur abschließenden Beratung in den Agrar- und Umweltausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel