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zu TOP 20: Die Betreuung der Kinder zu Hause ist keine Erziehung zweiter Klasse
Es gilt das gesprochene Wort
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Die CDU Fraktionen im Land und im Bund stehen für Familienfreundlichkeit und wir setzen auf die selbstbestimmte Wahlfreiheit junger Eltern. Wir sind überzeugt, dass diese jungen Eltern ziemlich genau und gut wissen, wie sie ihre Kinder in den ersten Lebensjahren betreuen wollen.
Zum einen bietet sich Ihnen die Möglichkeit, nach der Elternzeit und einer möglichen Inanspruchnahme der Partnermonate wieder in den Beruf einzusteigen. Die dazu nötigen Betreuungsangebote für die Unter-Dreijährigen werden zügig von den Kommunen ausgebaut. Im Zeitraum zwischen 2008 und 2010 wurde der Ausbau von Krippenplätzen in Schleswig-Holstein um 54 Prozent gesteigert. Das ist nach Niedersachsen der zweitbeste Steigerungswert in Deutschland.
Unser Land gehört damit zu den Ländern, laut einer Prognose von Fifo-Experten, die die bundesweit geplante Betreuungsquote von 35 Prozent bis 2013 bei gleicher Ausbaugeschwindigkeit locker erreichen wird.
Aktuell liegt Schleswig-Holstein erstmals mit einer Betreuungsversorgung der Unter-Dreijährigen mit derzeit 18 Prozent über dem Bundesdurchschnitt der westlichen Bundesländer. Das Erreichen der 35 Prozent Quote ist nach Ansicht der Fifo Forscher in Schleswig-Holstein gesichert. Land und Kommunen investieren kräftig in die Betreuung unserer Jüngsten.
Zum anderen sollte der Staat aber auch diejenigen Familien unterstützen, die sich dazu entschließen, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren daheim zu betreuen und zu erziehen. In so manchem Familienbild haben scheinbar nur die Eltern Platz, die arbeiten.
Tatsache ist, dass es Eltern schwer fallen kann, nach dem ersten Lebensjahr ihr Kleinkind in der Krippe oder von einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Dass es Eltern gibt, die sich bewusst dafür entscheiden, ihr Kind selbst zu betreuen.
Wir haben dafür Verständnis. Das Betreuungsgeld kann hierfür eine Anerkennung dieser Erziehungsleistung sein. Über die Art der Leistung des Betreuungsgeldes sind aktuell mehrere Varianten denkbar.
Laute Stimmen gegen eine Barauszahlung des geplanten Betrages von 150,- Euro monatlich, sollten bei der letztendlichen Entscheidung nicht überhört werden.
Wahlweise wäre denkbar, eine Verbesserung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. eine Aufstockung der Rente, zu erzielen.
Oder eine Einzahlung in die private Altersversorgung, beispielsweise im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente. Damit könnte für diese Zeit, zusammen mit der Grundförderung und der Kinderförderung. der jährliche Höchstbetrag in der Riester-Rente erreicht werden.
Oder die Förderung durch berufliche Weiterbildung während der Erziehungszeit oder im Anschluss zur Verbesserung der Chancen für einen beruflichen Wiedereinstieg bzw. Aufstieg.
Angedacht werden könnten auch, Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten mit unzureichenden Sprachkenntnissen zu finanzieren, um deren berufliche und gesellschaftliche Integration weiter voranzubringen.
Ein weiterer Vorschlag wären Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung, zur Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und der FDP ist zu lesen: „Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen soll ab dem Jahr2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.“
Die Betreuung der Kinder zu Hause ist keine Erziehung zweiter Klasse. Uns ist jedes Familienmodell gleich wichtig, und wir wollen jedes Familienmodell unterstützen. Wir bevormunden die Eltern nicht, sondern wir trauen ihnen etwas zu.
Deswegen lehnen wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen ab.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel