| Nr. 344/07
zu TOP 21: Anteilige Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG ist sinnvoll
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Es gilt das gesprochene Wort
Wir haben in unserem Koalitionsvertrag folgendes vereinbart: „Wir wollen die klare Trennung zwischen Schienennetz und Betrieb, nur so kann ein echter Wettbewerb in den Dienstleistungen des Bahnverkehrs erfolgen. Die verfassungsrechtlich verankerte Verantwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur muss gesichert werden. Entscheidend ist, dass Erhalt und Ausbau des Schienennetzes nach verkehrlichen Anforderungen erfolgt.“
Der Landtag hat sich bereits am 22. März dieses Jahres für eine anteilige Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG ausgesprochen. Allerdings haben wir damals auch betont, dass die steuerfinanzierte Eisenbahninfrastruktur im Eigentum des Bundes verbleiben solle und der Deutschen Bahn AG eine integrierte Bewirtschaftung und Betriebsführung ermöglicht werde. Dieses Modell entspricht dem aktuellen Stand der Gesetzgebung auf Bundesebene. Verkehrsminister Dietrich Austermann hat insofern in Berlin richtig gehandelt, als er sich für den bestehenden Gesetzentwurf ausgesprochen hatte. Daher sehe ich auch keinen Anlass, Minister Austermann eine Missbilligung auszusprechen, wie es die Grünen wollen. Wir lehnen daher entschieden den ersten Punkt des Antrages von Bündnis 90 / Die Grünen ab.
Die beiden anderen Punkte sollten noch einmal in Ruhe im Ausschuss diskutiert werden. Insbesondere würde mich dabei interessieren, welche Änderungen des Gesetzentwurfes aus Sicht der Grünen erforderlich sind. Darüber hinaus würde ich gerne im Ausschuss erfahren, zu welchen Aussagen das von der Sonderverkehrsministerkonferenz am 02. August 2007 in Auftrag gegebene Gutachten zum Privatisierungsgesetz kommt. Schließlich ist es im Interesse der Länder als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs, dass ihre Aufgabenverantwortung im Schienenverkehr durch den Gesetzentwurf Rechnung getragen wird. Die Privatisierung darf nicht dazu führen, dass es zu betriebswirtschaftlich bedingten Streckenstilllegungen im Nahverkehr, zu steigenden Trassen- und Stationspreisen sowie einer unzureichenden Beteiligung der Länder an der Gestaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sowie deren Kontrolle kommt.
Ferner hat die Verkehrsministerkonferenz zehn Punkte beschlossen, die in einem Privatisierungsgesetz berücksichtigt werden müssen. Ich teile diese Punkte ausdrücklich. Deren Erfüllung und Abarbeitung sollte Voraussetzung für die Zustimmung der Landesregierung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sein.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich mich noch einmal ausdrücklich für die anteilige Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG aussprechen. Wir haben in Deutschland insgesamt gute Erfahrungen mit der Privatisierung von ehemals staatlichen Aufgaben gemacht. Ich glaube, keiner hier in diesem Hohen Hause möchte an die Zeiten der Deutschen Post zurückkehren, in denen die Genehmigung des Antrages auf einen Telefonanschluss mehrere Wochen dauerte. Pauschal Privatisierungen zu verteufeln, wie wir es aktuell immer wieder erleben dürfen, halte ich für den falschen Weg und wird mittelfristig den Wirtschaftsstandort Deutschland deutlich schwächen.
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Max Schmachtenberg
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