| Nr. 146/12
zu TOP 22: Der Antrag der Linken ist überflüssig
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke.
Ihr Antrag hatte sich schon überholt, bevor Sie ihn gestellt haben. Ihr Antrag ist vom 11.1. diesen Jahres. Bereits am 13. Dezember letzten Jahres, also einen Monat vor Ihrem Antrag hat die dafür zuständige Kultusministerkonferenz eine Pressemitteilung mit folgendem Inhalt herausgegeben.
Kultusministerkonferenz: Handlungsfähigkeit der Schulen, Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums oberstes Gebot
In Berlin haben sich heute Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Lehrerverbände und der Rechteinhaber erneut mit dem „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen gem. § 53 UrhG“ befasst. Die Gesprächspartner sind sich einig, dass mit dem Vertrag grundsätzlich ein Rechtsrahmen geschaffen ist, der die Schulen handlungsfähig macht, Rechtssicherheit schafft und der zugleich die Rechte der Verlage und Autoren schützt.
Der Gesamtvertrag regelt Möglichkeiten von Vervielfältigungen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus urheberrechtlich geschützten Werken. Er schafft eine rechtliche Grundlage dafür, dass Schulen in bestimmtem Umfang auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zugreifen und diese ohne bürokratischen Aufwand für die Schule nutzen können. Ohne diesen Vertrag müsste jede Schule im Hinblick auf Unterrichtswerke zunächst bei dem betroffenen Verlag die Erlaubnis zum Kopieren einholen und dann einzeln mit dem Schulbuchverlag abrechnen. Dieses Verfahren beträfe rund 43.000 Schulen, 90 Verlage und 40.000 Verlagsprodukte.
Die in § 6 Absatz 4 des Vertrages beschriebene „Scansoftware“ wird nach Einschätzung der Vertragspartner bis auf Weiteres, jedenfalls nicht im Jahr 2012, zum Einsatz kommen. Die Vertragspartner verabredeten, im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch zu führen, um mögliche Alternativen zu diskutieren. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass das geistige Eigentum zu schützen sei und die Rechte der Verlage und Autoren, vor allem auch der beteiligten Lehrkräfte, gewahrt werden müssen. Die Lehrerverbände werden weiter in die Gespräche einbezogen. Damit sind alle Ihre Forderungen bereits erfüllt worden, bevor Sie sie überhaupt aufgestellt haben. So schnell kann das manchmal gehen.
Wenn Sie Ihren Antrag nicht für erledigt erklären, werden wir ihn ablehnen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel