| Nr. 067/07

zu TOP 22: Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen haben sich bewährt!

Seit ich Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages bin, sind immer wieder Gemeinden und auch Privatpersonen in meinem Wahlkreis an mich herangetreten mit der Bitte, mich dafür einzusetzen, dass sie Windkraftanlagen auf der aus ihrer Sicht geeigneten Fläche aufstellen dürfen.

Dies scheiterte immer an den Vorgaben der Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen aus dem Jahr 1995 und der Ergänzung aus 2003. Durch einen gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurden am 25.11.2003 noch einmal der geltende Rahmen der Regionalpläne erläutert und darüber hinaus Empfehlungen zum Umgang mit Repowering-Maßnahmen und insbesondere Windkraftanlagen mit mehr als 100 m Gesamthöhe ausgesprochen.

Bei Beteiligung dieser drei Ministerien und der Tatsache, dass auch die damalige rot/grüne Landesregierung der Windenergie durchaus positiv gegenüberstand, darf man annehmen, dass die Rahmenbedingungen für Windenergie eher großzügig gestaltet wurden. Anfangs hat sich gezeigt, dass in einigen Regionen das Landschaftsbild zu stark beeinträchtigt wurde, daher war es erforderlich, dass der Gesetzgeber eine „Verspargelung“ verhinderte. Dies ist z. B. im Kreis Nordfriesland besser gelungen als anderswo.

In einem langwierigen Abwägungsprozess wurden die Belange der Landschaftsplanung des Landschafts- und Naturschutzes, des Denkmalschutzes, des Tourismus und die Siedlungsbelange berücksichtigt. Höhenbeschränkungen zum Schutz der zivilen und militärischen Luftfahrt, zum Schutz des regionalen und überregionalen Vogelzuges und Ausgleichsmaßnahmen wurden geregelt.

In den Vorbemerkungen zum Erlass von 2003 heißt es: „Die Regionalpläne sehen u. a. eine Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen einschließlich Flügelspitze (Gesamthöhe) auf 100 m über Grund als landesplanerischen Grundsatz vor.“

Auch wenn die neuen Generationen von Windkraftanlagen die Gesamthöhe von 100 m immer häufiger überschreiten, im gemeinsamen Runderlass heißt es: „eine erneute Teilfortschreibung der Regionalpläne mit Blick auf höhere Windkraftanlagen ist derzeit nicht beabsichtigt.“

Weiter heißt es im Erlass: „In den Regionalplänen sind flächendeckend für das ganze Land abschließend Ziele für die Nutzung des Außenbereichs durch Windkraftanlagen durch die Festlegung von Eignungsflächen formuliert worden.“

Der SSW-Antrag stellt diese Ziele in Frage und würde eine Teilfortschreibung der Regionalpläne nach sich ziehen. Ich warne davor, in eine völlig neue Abwägung einzutreten! Es ist ja nicht so, dass Repowering und Anlagen über 100 m Gesamthöhe nicht möglich sind!

Die vorhandenen Rahmenbedingungen und Eignungsgebiete lassen eine viel höhere Auslastung zu und gewährleisten eine Windenergie-Wertschöpfung mit der Schleswig-Holstein zu den Spitzenreitern gehört.

Derzeit deckt die Windenergie 7 % des Nettostromverbrauchs in Deutschland. Das für Windenergie prädestinierte Küstenland Schleswig-Holstein leistet sogar einen Beitrag von 34,9 % (laut Globus vom 05.02.2007). Da wir sowohl On-Shore als vor allem auch Off-Shore noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgereizt haben, müssen wir darüber nachdenken, ob wir wirklich die Anzahl der Windkraftanlagen und die Flächenausweisung verändern sollten. Das alte Problem ist unverändert nicht gelöst: Windenergie ist nicht grundlastfähig!

Als nordfriesische Abgeordnete bin ich stolz darauf, dass Windenergie und die Stadt Husum als Messestandort für Windkraftanlagen eine Einheit bilden. Windenergie schafft Arbeitsplätze! Und das ist neben allen umweltpolitischen Vorteilen eine wesentliche Begleiterscheinung. Dennoch, Herr Kollege Harms, Ihre Begründung für den vorliegenden Antrag ist ziemlich platt! Klimaschutz ist in unser aller Bewusstsein gerückt. Nicht erst seit der Berichterstattung der letzten Tage zum Klimawandel.

Auch wenn wir in Schleswig-Holstein noch so viel Windenergie produzieren, können wir damit keine Energieversorgung gewährleisten. Wir brauchen nach wie vor einen Energiemix, was uns nicht von der Verpflichtung entbindet, alle möglichen umweltfreundlichen Alternativen zu erforschen und zu fördern.

Der SSW-Antrag in der vorliegenden Fassung ist völlig ungeeignet, zur nachhaltigen Entwicklung der Windenergie in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der eingangs genannten Belange beizutragen. Vor dem Hintergrund einer Kommunalisierung der Regionalplanung und des Ausbaus der Off-Shore-Windenergie schlage ich vor, dass wir die weitere Vorgehensweise in den entsprechenden Ausschüssen beraten und dabei – Herr Kollege Harms – die großen Ziele ihres kleinen Antrags wie Klimaschutz und Haushaltssanierung nicht aus den Augen verlieren.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern