| Nr. 075/07
zu TOP 25: Der FDP-Antrag ist Schnee von gestern
Der FDP-Antrag ist ein Nachruf auf eine Aktion, die es nicht gegeben hat und als solchen sollten wir ihn auch betrachten.
Minister Austermann hat in Sorge um die Gesundheitswirtschaft des Landes kritische Anmerkungen zur Gesundheitsreform gemacht und entsprechende Anträge im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates gestellt, die jedoch nicht in den Vermittlungsausschuss gelangten. Damit und mit der Abstimmung im Bundesrat, der am 16. Februar 2007 mehrheitlich für das Gesetz votierte, ist der FDP-Antrag „Schnee von gestern“.
Wenn dieser Antrag heute dennoch diskutiert wird, geschieht dies aus Respekt vor den großen Veränderungen und noch nicht vollends absehbaren Auswirkungen, die das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz mit sich bringt.
Ziel aller Verantwortlichen war es – so hoffe ich – und muss es weiterhin sein, Schaden von den Menschen in unserem Land und dem gesamten Gesundheitssystem abzuwenden und das Gesundheitsland und den Gesundheitsmarkt Schleswig-Holstein zu stärken.
Ob nun wer mit wem nicht ausreichend kommuniziert und wer wen düpiert hat und sonstiges parteipolitisches Profilgehabe interessiert die Menschen nicht. Wichtig ist, was am Ende für sie dabei herauskommt. Die Landesregierung hat mit Ministerin Trauernicht und der Unterstützung des Parlaments mehr für Schleswig-Holstein erreicht als zunächst möglich schien. Dennoch ist niemand zufrieden. Das ist das Los einer großen Koalition. Wichtige Begleiter der vergangenen und zukünftigen Diskussion sind die Akteure im Gesundheitswesen, deren Sachverstand und Praxiserfahrung sind für die Politik unverzichtbar.
Einen kleinen Ausschnitt der Bundesratsdebatte am 16. Februar 2007 habe ich am Fernseher verfolgt. Die Betroffenheit der Redner/innen und ihre Argumentation haben deutlich gemacht, wie schwer der Kompromiss um das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz errungen wurde. Die Zustimmung, auch des Landes Schleswig-Holstein war von Bedenken begleitet, die im Entschließungsantrag zum GKV-WSG zum Ausdruck kommen.
Auf drei Punkte des Entschließungsantrages möchte ich besonders eingehen, da sie für Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung sind:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf:
(Punkt 2) „die Entwicklung der Krankenhausversorgung im Hinblick auf die Kostenbelastungen der Krankenhäuser zu beobachten und zu analysieren und gegebenenfalls im Rahmen der geplanten Neuordnung des ordnungspolitischen Rahmens ab 2009 gemeinsam mit den Ländern geeignete Schritte zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und zugleich effizienten Versorgung auch in der Zukunft zu unternehmen,
(Punkt 3) im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Zukunft der Krankenhausversorgung zusätzliche Belastungen der Krankenhäuser zu vermeiden, die die Versorgung der Bevölkerung gefährden könnte,
(Punkt 5) 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Festsetzung der Erstattungshöchstbeiträge und die Auswirkungen auf die pharmazeutischen Unternehmen zu berichten.“
Ich habe sowohl den Mut all derer bewundert, die gegen das Gesetz gestimmt haben, als auch derjenigen, die dafür gestimmt haben. Die Gesundheitsreform und ihre Folgen werden uns noch lange beschäftigen. Sie ist keine Spielwiese für Profilsucht und Ideologie! Wir werden die weitere Entwicklung wachsam begleiten.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel