| Nr. 454/07

zu TOP 26: Verkehrsinfrastruktur schützen ohne Mobilität zu beeinträchtigen

Freigabe: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort.

Die Mobilität besitzt in unserer Gesellschaft, insbesondere im Bereich des Luftverkehrs, einen überragenden Stellenwert. Einerseits ist diese Mobilität eine Voraussetzung für das Funktionieren unserer Gesellschaft, andererseits macht sie uns anfällig für terroristische Anschläge. Jede Störung dieser Mobilität, jeder erfolgreiche Anschlag würden automatisch dazu führen, dass wir weitreichenden Forderungen nach Kontrollen und verstärkten Sicherheitsmaßnahmen gegenüberstünden.

Wir sind in der Pflicht, die sensiblen und hoch anfälligen Verkehrsinfrastrukturen wirksam zu schützen, ohne die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger mehr zu beeinträchtigen, als unbedingt notwendig ist. Aus dieser scheinbaren Zwickmühle hilft uns die moderne Informationstechnologie, die es uns erlaubt, die Mobilität der Menschen zu erhalten, sogar auszubauen und gleichzeitig wirksam gegen internationalen Terrorismus und Verbrechen vorzugehen. Beispiele sind das Schengener Informationssystem, das VISA-Informationssystem, das Eurodac-System für Asylbewerber und nicht zuletzt die anstehende Nutzung von Fluggastdaten. Daten, die nicht speziell zu Sicherheitszwecken erhoben werden, sondern ohnehin bei den Fluggesellschaften vorhanden sind.

Die USA und Kanada praktizieren dies bereits seit Jahren.

Der nun vorliegende Vorschlag des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR – Passenger Name Records) zu Strafverfolgungszwecken regelt u.a. Verwendungszweck, Datenumfang, Speicherungs- und Übermittlungsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit.

PNR dürfen im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung terroristischer Straftaten und der organisierten Kriminalität nur verarbeitet werden
• zur Identifizierung von Personen und deren Komplizen, die an einer Straftat beteiligt sind oder sein könnten,
• zur Entwicklung und Aktualisierung von Risikoindikatoren,
• zur Gewinnung von Erkenntnissen über Reisegewohnheiten,
• zur Verwendung im Rahmen polizeilicher Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung.

Die zu speichernden Daten reichen vom Buchungsdatum über die persönliche Identifikation, Zahlungsinformationen, Reiseverlauf, weitere Flugscheindaten bis zu Gepäckangaben. Daten also, die bereits heute von allen Fluggesellschaften erhoben und gespeichert werden.

Die Mitgliedsstaaten haben sicher zu stellen, dass die Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach ihrer Übermittlung gespeichert werden. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist werden die Daten für weitere acht Jahre vorgehalten. In diesem Zeitraum ist ein Zugriff nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur in Ausnahmefällen zulässig, in denen auf eine bestimmte, akute Bedrohung reagiert werden muss. Alle Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die Daten nach Ablauf des Achtjahreszeitraums gelöscht werden.

Alle Mitgliedsstaaten müssen dafür sorgen, dass die Daten physisch geschützt sind, dass Kontrollen des Zugangs, der Datenträger, der Speicherung, der Verarbeitung, des Zugriffs, der Übermittlung und der Übertragung eingerichtet werden und Personalprofile für Zugriffsberechtigte erstellt werden. Darüber hinaus werden gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards festgelegt.
Der Datenschutz ist entsprechend dem Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, geregelt.

Abschließend ist festzustellen, dass uns insgesamt ein dem heutigen Stand entsprechender, umfassender rechtlicher Rahmen für die Erhebung und zweckgebundene Verarbeitung der Passagierdaten vorliegt. Die vorliegende Rahmenrichtlinie zeigt, dass einerseits die Informationstechnologie genutzt wird, andererseits wird die Bestrebung deutlich, dies mit einem hohen Maß an Datenschutz und Datensicherheit für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger zu verbinden.
Ich bin überzeugt, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein weiterer, wichtiger Beitrag zur Erhaltung und zum Ausbau der inneren Sicherheit in unserem Lande geleistet wird.

Wir werden den hier nun angeforderten Bericht der Landesregierung sicherlich noch ausführlich diskutieren.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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