| Nr. 212/15
zu TOP 28: Für finanzschwache Kommunen ist der Breitbandausbau mindestens so wichtig, wie energetische Sanierung
Es gilt das gesprochen Wort
Sperrfrist Redebeginn
Mit der Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen hat das Bundeskabinett am 18. März 2015 die Weichen für eine Entlastung der Kommunalfinanzen und gezielten Förderung finanzschwacher Kommunen gestellt.
Es geht um 500 Millionen Euro ab 2017 als zusätzlichen Spielraum für Investitionen über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung und 1 Milliarde Euro höherer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer.
Ab Sommer 2015 erwarten die Kommunen vom Bund 3,5 Milliarden Euro als Sondervermögen, für Schleswig-Holstein sind das 100 Millionen Euro. Das Kommunalpaket des Bundes ist ein großer Erfolg für die kommunale Familie!
Für die Verteilung der 3,5 Milliarden Euro Sondervermögen kommen allerdings die Bundesländer ins Spiel, denn sie haben die Definition „finanzschwach“ vorzunehmen. Damit das Programm auch zu einem Erfolg für unsere Kommunen in Schleswig-Holstein wird, haben wir die Landesregierung aufgefordert, die Mittel sachgerecht und schnell umzusetzen.
Mit dem gestern in den Haushaltsausschuss des Bundes eingebrachten Änderungsantrag und dem Maßgabebeschluss werden die Bedingungen für Investitionen weiter definiert und erweitert. Möglichkeiten der Förderung sind:
- Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Straßen – Lärmbekämpfung, Städtebau, Breitbandausbau zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels)
- Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (Einrichtung der frühkindlichen Infrastruktur, energetische Sanierung der Schulinfrastruktur oder kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen)
- Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz
Die CDU-Landtagsfraktion steht für eine kommunalfreundliche Umsetzung des Investitionsprogramms. Klar ist: Die zusätzlichen Mittel müssen dort ankommen, wo die kommunale Investitionsschwäche wirksam bekämpft werden muss.
Folgende Eckpunkte sind relevant:
Erforderlich ist aus Sicht der CDU-Fraktion die Förderung des Breitbandausbaus in allen Gebieten zur Errichtung des 50 Mbit-Ausbauziels.
Die hohe Förderquote von bis zu 90 Prozent ist attraktiv. Für manch eine Kommune ist allerdings auch ein 10%iger Eigenanteil kaum zu erbringen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass keine Kommune durch diesen Eigenanteil am Einsatz der Investition gehindert wird. Ein unbürokratisches und praktikables Antragsverfahren in Bezug auf die Verwaltungsvereinbarung ist für uns unabdingbar und eine 100 Prozent Weiterleitung der Mittel an die Kommunen selbstverständlich.
Wer ist als Kommune finanzschwach?
Als „finanzschwach“ sollt eine Kommune auch dann eingestuft werden, wenn sie mit eigenen Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung die Haushaltssicherung knapp verhindern konnte. Sonderlasten der Kommune müssen berücksichtigt werden ( Insellage, Konversionsstandorte). Schuldenstand und Defizit einer Gemeinde können nicht die alleinigen Kriterien sein. Ansonsten befinden wir uns bei den Teilnehmern, die die Konsolidierungsverträge mit dem Land abgeschlossen haben.
Frau Ministerin Heinold, mit dem gestern eingebrachten Änderungsantragin den Haushaltsauschuss des Bundes werden eine Reihe erweiterte Förderbereiche eingebracht, die es den Kommunen ermöglichen, breiter zu investieren.
Meines Wissens hat es in Schleswig-Holstein keine Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden gegeben, das ist bedauerlich! Ich fordere Sie auf, verhandeln sie erneut. Die komplette Förderung kann sich doch nicht auf energetische Sanierung von Schulen und Infrastruktur der frühkindlichen Bildung beziehen. Diese werden bereits seit Jahren über andere Förderprogramme bedient. 48 Kommunen werden aufgrund ihrer Defizite am Investitionsprogramms partizipieren. Schleswig-Holstein besteht aus 1.119 Kommunen, die alle ihre Infrastruktur erhalten müssen!
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel