Dr. Axel Bernstein (ehemaliger Abgeordneter)
Zusammenarbeit der Länder SH und HH

Polizei | | Nr. 094/16

zu TOP 29: Die Polizei braucht auch in Schleswig-Holstein Body-Cams

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Gewalt gegen Polizeibeamte hat eine nicht zu akzeptierende Dimension angenommen. Die Berichte über Gewalt gegenüber Repräsentanten der Staatsgewalt, aber auch gegen Feuerwehrleute oder Rettungskräfte belegen dies in erschreckender Weise. Dieser um sich greifenden Respektlosigkeit und Gewaltbereitschaft kann man nicht mit Technologie und Schutzausrüstung allein begegnen.

Respekt und Gewaltverzicht kann man nicht erzwingen und verordnen. Das ist eine Frage von Erziehung, Bildung und auch den angeblich so altmodischen Tugenden. Er ist aber auch eine Frage der Haltung der Politik, die diesen Respekt aktiv einfordern muss. Die kürzlich präsentierte Dunkelfeldstudie macht deutlich, dass das Vertrauen in die Polizei und ihre Handlungsfähigkeit abnimmt.

Selbstverständlich ist es erforderlich, auch vor diesem Hintergrund, einen Aufwuchs der Landespolizei nachhaltig zu organisieren. Wer monatelang den Eindruck erweckt, einer ohnehin überlasteten Polizei könne man noch Kräfte abziehen, trägt nicht gerade dazu bei, Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und Respekt gegenüber der Polizei zu stärken. Da haben Sie gestern endlich die Kurve gekriegt und das erkenne ich ausdrücklich an.

Beide notwendigen Maßnahmen: Eintreten für Respekt und Gewaltlosigkeit und personelle Verstärkung brauchen aber Zeit. Diese Zeit haben wir aber nicht, wenn wir erfahren, dass 2015 fast 1.100 Gewaltdelikte gegenüber 2.000 Polizeibeamten in Schleswig-Holstein begangen wurden. 355 Beamte wurden durch solche Gewalttaten verletzt, sieben von ihnen schwer.

Das heißt: Jeden Tag wird eine Beamtin oder ein Beamter der Landespolizei Opfer von Gewalt. Die CDU hat diese Situation mit der neuen Regelung zum Schmerzensgeld aufgegriffen - und sie wurde umgesetzt. Präventiv kann der Einsatz von Body-Cams als deeskalierendes Einsatzelement hier sehr kurzfristig die Lage verbessern.

Andere Bundesländer, wie z. B. Hessen, haben die Technologie bereits erprobt und die Erfahrungen legen es nahe, auch unserer Landespolizei dieses Instrument an die Hand zu geben. Widerstandshandlungen gingen im Erprobungszeitraum um 37,5 Prozent zurück.

Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten nehmen eine deutlich gestiegene Kooperationsbereitschaft ihrer Problemklientel wahr. Spontane Solidarisierungseffekte mit Gewalttätern unterblieben vollständig. Der Bericht führt weiter aus: „So dient die Body-Cam nicht nur der Verhütung von Angriffen auf Beamtinnen und Beamte durch die abschreckende Wirkung der offenen Bildbeobachtung. Vielmehr ergänzt sie dieses Element um die präventive Beweismittelsicherung, die Beamte entlastet, welche von unberechtigten Strafanzeigen bzw. Beschwerden betroffen sind.“

Sicher kann man die Gegebenheiten in Hessen nicht ohne Weiteres auf Schleswig-Holstein übertragen. Inzwischen arbeitet aber auch die Polizei Hamburg mit Body-Cams (RLP, Bayern, Bremen). Wir sind der Überzeugung, dass Body-Cams den Schutz auch unserer Polizistinnen und Polizisten verbessern können. Deshalb wollen wir ein Modellprojekt auch für Schleswig-Holstein.

Mit Freude habe ich gelesen, Herr Innenminister, dass Sie ja grundsätzlich Body-Cams positiv gegenüberstehen. Was Sie konkret planen, sagen Sie nicht – auch an dieser Stelle tragen wir Sie gerne zum Jagen und bitten um Zustimmung zum Antrag der CDU.

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