| Nr. 379/09

zu TOP 3 u. 5: Demokratische Beratungen ernst nehmen

Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!

Die SPD-Fraktion hat mit der Drucksache 17/88 einen Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz vorgelegt. Allerdings bleibt festzustellen, dass uns dieser Entwurf auf den 23. September 2008 zurückwirft, nämlich den Regierungsentwurf der letzten Legislaturperiode. Es fehlen jedoch jegliche Anhaltspunkte, dass die Ergebnisse der umfangreichen Anhörungen der vergangenen Legislaturperiode auch nur den geringsten Einfluss auf die Meinungsbildung der SPD-Fraktion gehabt haben. Ganz zu schweigen vom Ergebnis der Verhandlungen der damaligen Koalitionspartner mit der Landesregierung.

Wie von CDU und FDP vereinbart, wird das Ministerium für Bildung und Kultur in 2010 eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vorlegen. Wir werden dann im neuen Jahr ausreichend Gelegenheit finden, das Thema in Plenum und Ausschüssen zu behandeln.

Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes ist es jedoch erforderlich, die bis zum 31.12.2009 geltenden Verordnungen zu Denkmalbereichen und Grabungsschutzgebieten zu entfristen. Die Fraktionen von CDU und FDP haben daher mit der Drucksache 17/106 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt. Dadurch soll eine mögliche Gefährdung von Kulturdenkmalen durch ein Auslaufen der Verordnungen vermieden werden.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Bildungsausschuss.


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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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