| Nr. 357/11
zu TOP 30: Wir brauchen einen bundeseinheitlichen Basisfallwert
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Mit ihrem Antrag „Für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert und die kostendeckende Refinanzierung der Krankenhäuser (in Schleswig-Holstein)“ hat die Fraktion DIE LINKE einen substanzlosen Claqueur Antrag vorgelegt, der das Niveau einer aussichtsreichen Bundesratsinitiative auch nicht ansatzweise erreicht und daher abgelehnt werden muss.
Bereits 2005 hatte sich die Große Koalition von CDU und SPD darauf verständigt, eine Bundesratsinitiative für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert zu ergreifen, um für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser, insbesondere für das sanierungsbedürftige UKSH bessere finanzielle Bedingen herbeizuführen. Es gab einen parteiübergreifenden Antrag!
Diese Forderung wurde auch von der CDU/FDP-Koalition erhoben, da nicht hinzunehmen war und ist, dass Schleswig-Holsteins Krankenhäuser dafür bestraft werden, dass sie nach wie vor ganz wirtschaftlich arbeiten, Betten abgebaut, Personal eingespart und Kosten reduziert haben. Nichts geht mehr! Viele Krankenhäuser, das UKSH vorne weg, haben einen Investitionsstau.
Am 15. Oktober 2010 hat der Bundesrat auf Initiative von Schleswig-Holstein mehrheitlich für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert gestimmt. Damit war die erste Hürde genommen!
Leider wurde diese Initiative im Gesetz nicht berücksichtigt, so dass nur ein Teilerfolg erzielt werden konnte. Statt eines erhofften zeitnahen bundeseinheitlichen Basisfallwert sieht das Bundesgesetz lediglich eine Annäherung an einen einheitlichen Wert bis Ende 2014 vor, der als so genannter Basisfallwertkorridor Abweichungen von 1,25 % unterhalb und 2,5 % oberhalb eines Durchschnitts zulässt. Schleswig-Holsteins Krankenhäuser profitieren bis Ende 2014 durch jährliche Zuwächse.
Das ist schön, aber nicht zufriedenstellend! Es muss nach wie vor das Ziel der Landesregierung sein, im Rahmen einer zweiten Konvergenzphase im Zeitraum von 2015 bis 2019 den punktuellen Bundesbasisfallwert zu erreichen.
Wir hoffen, dass ein in diesem Sommer in Auftrag gegebenes Gutachten – das Ergebnis wird bis Ende 2012 erwartet – Aufschluss über die Ursachen unterschiedlicher Basisfallwerte der Länder geben wird, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, ein einheitliches Niveau zu erreichen. Dies hilft uns allerdings im Moment nicht weiter.
Die Kundgebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhäusern vor dem Landeshaus ist mehr als eine übliche Demonstration zur Durchsetzung von Forderungen.
Sie ist ein Appell an die Politik, nicht nur die finanzielle Situation der Kliniken, sondern auch die Rahmenbedingungen für Mediziner und Pflegekräfte zu verbessern. Fachkräftemangel an den Krankenhäusern, führt zu einer Überlastung des Pflegepersonals.
Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes und eine Neuordnung der Ausbildung sind erforderlich, um in den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern den Patienten eine optimale Behandlung zukommen zu lassen. An Know How, Innovation und Engagement mangelt es nicht. Mit unserem Antrag für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert wollen wir Minister Dr. Garg bei seinen Bemühungen auf dem Weg dorthin stärken, damit die Benachteiligung der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein ein Ende hat.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel