| Nr. 224/11
zu TOP 38: Die Sicherheit der Bevölkerung ist das wichtigste Anliegen
Es ist das Recht der Opposition, kritische Fragen zu stellen. Und deshalb ist es auch gut, wenn hier aus aktuellem Anlass ein Berichtsantrag gestellt wurde und wir jetzt alle den gemeinsamen Sachstand haben. Für den Bericht möchte ich dem Herrn Justizminister auch ausdrücklich danken.
Was ich bei dieser recht anspruchsvollen Frage allerdings schwierig finde, ist die Art und Weise, wie bisher von Vertretern der Opposition der Vorwurf in den Raum gestellt wurde, die Landesregierung agiere bei der Sicherungsverwahrung planlos oder tatenlos. Das ist nicht zutreffend.
Als diese Vorwürfe am 10. Mai über die Presse erhoben wurden, war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2011 nicht einmal eine Woche alt. Mir ist nicht bekannt, dass z.B. die SPD-Justizminister schon eine Woche nach der Urteilsverkündung voll ausgearbeitete neue Unterbringungskonzeptionen für ihre Länder vorgelegt hätten. Wie das Verfassungsgericht konkret urteilen wird, das haben doch alle nicht nur mit ungeduldigem Interesse erwartet, sondern auch zu Recht abgewartet. Immerhin sind die finanziellen Folgen für die Länder nicht unbedeutend.
Und es ist doch klar, dass man erst selbst prüft und auch mit anderen Ländern abstimmen muss, ob man bei der Unterbringung eigene oder gemeinsame Wege gehen kann. Es ist doch auch kein Zufall, dass das BVerfG für die Neuordnung der Rechtslage eine großzügige Frist bis 2013 gegeben hat. Das Gericht wusste ganz genau, dass sein Urteil Abstimmungsprozesse und Planungen nötig macht, die Zeit brauchen. Hierzu aber gleich am Anfang des Weges leichtfertig den Vorwurf von „Planlosigkeit“ in den Raum zu stellen – das ist bei diesem Thema eine unangemessene Rhetorik. Das spiegelt auch nicht die Begleitung dieses Themas durch alle Fraktionen im Ausschuss wieder. Sie verunsichern zu Unrecht die Menschen.
Ich kann auch nicht die Behauptung gelten lassen, dass nach dem Urteil des EGMR vor anderthalb Jahren die Rechtslage bereits völlig eindeutig und klar gewesen sei. Erst das Urteil des BVerfG hat für die nationale Rechtsordnung und bestimmte Fallgruppen die letztendlich klaren Maßstäbe gesetzt. Mit Nichten war es eindeutig, wie das BVerfG die Wertungen des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte konkret einordnen würde, und welche neuen Folgerungen es zieht. Die bisweilen unterschiedliche Spruchpraxis der beiden Gerichte ist ein Indiz hierfür. Die notwendige Klarheit haben wir jetzt.
Außerdem ist es ja auch nicht so, dass nichts passiert wäre. Das hat der Justizminister soeben berichtet. Ich möchte nur betonen, dass nach der Entscheidung des EGMR Ende 2009 das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes verabschiedet wurde, das seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist. Der Bund hatte hier den ersten Aufschlag. Dieses Gesetz ist übrigens nicht vor dem BVerfG beanstandet worden, wie man der Entscheidung entnehmen kann (Abs. 173).
Für die Menschen in Schleswig-Holstein zählen in dieser Diskussion drei Botschaften:
Erstens: In Schleswig-Holstein werden jetzt keine hochgefährlichen Sexualstraftäter freigelassen. Zudem sind mit der Unterbringungsmöglichkeit in der AMEOS-Klink und durch die Zusammenarbeit der Ministerien die bestmöglichen Vorkehrungen für die Sicherheit der Bevölkerung getroffen.
Zweitens: Die Landesregierung arbeitet an Lösungen. Dabei muss es allerdings auch erlaubt sein, dass in der vom Verfassungsgericht eingeräumten Frist gearbeitet wird. Für die CDU ist hierbei die Sicherheit der Bevölkerung das wichtigste Anliegen.
Drittens: Die Konsequenzen des neuen Urteils sind u. a. auch hohe Kosten. Das haben wir uns nicht ausgesucht und wir wünschten, es wäre anders. Wenn sich eine länderübergreifende Kooperation als die kostengünstigste und beste Variante herausstellt, dann unterstützen wird dieses. Das sind die wichtigen Punkte, auf die es ankommt. Unnötige Unruhe und Streit braucht es um die Sicherungsverwahrung nicht zu geben.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel