| Nr. 216/07

zu TOP 3: Auch der Denkmalschutz muss einen Beitrag zur Deregulierung leisten

Es gilt das gesprochene Wort

In ihrer Presseerklärung vom 02. Mai haben Bündnis 90 / Die Grünen ihre Motivation zu diesem Änderungsentwurf klar und deutlich ausgedrückt - mit Erlaubnis des Präsidiums darf ich zitieren: „Wir wollen der Regierung jetzt Beine machen und haben einen Entwurf für eine Denkmalschutznovelle eingereicht, die den Anschluss an den Standard der meisten Bundesländer herstellt.“

Dass eine Oppositionspartei die Regierung treiben möchte, ist nicht nur legitim sondern auch Tagesgeschäft in allen Parlamenten. So weit so gut.

Allerdings erlaube ich mir die Anmerkung, dass die Regierung dieses Thema bereits längst auf ihrer Agenda hat und zurzeit einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Sie sind sicherlich gemeinsam mit mir einer Meinung, dass es sich bei dieser Novellierung nicht um ein Projekt absoluter, zu überstürzender Dringlichkeit handelt, das allerhöchste Priorität genießen sollte. Hier macht ein mit heißer Nadel gestricktes Modell wirklich keinen Sinn und wir haben in den vergangenen Monaten sicherlich schwerwiegendere Vorhaben zu bewältigen gehabt.

Erfreulich ist für mich die Tatsache, dass auch die Grünen den Denkmalschutz als einen Bereich erkannt haben, in dem ein Abbau der Bürokratie erforderlich ist und Kosteneinsparungen durch Veränderung der Verfahren und Strukturen möglich sind. Die Stichworte hierfür sind Zentralisierung und deklaratorisches Eintragungsverfahren.

Es ist sicherlich richtig, dass viele Bundesländer bezüglich ihrer Kulturdenkmale diesen Weg gehen.
Ich frage mich jedoch, ob die offensichtliche Anleihe am brandenburgischen Denkmalschutzgesetz der richtige Weg ist. Dort hat sich mittlerweile gezeigt, dass die getroffenen Regelungen keinesfalls die aufwendigen konstitutiven Verwaltungsakte der Denkmalschutzbehörde deutlich vermindern können.

Mit ihrer Abhandlung der Sonderstellung Lübecks – der „Lex Lübeck“, wie Sie es nennen - kann ich mich nicht einverstanden erklären. In Ihrer Pressemitteilung halten Sie es nicht einmal für erwähnenswert, dass heute diese Sonderstellung für ein UNESCO-Weltkulturerbe eingeräumt wird. Hier muss in dem neuen Gesetz eine adäquate Regelung und strukturelle Einbindung erfolgen.

Darüber hinaus bedarf die rechtliche Ausgestaltung des Terminus „Denkmalbereich“ einer gründlichen Überarbeitung. Dies hat uns allen die Diskussion über die Unterschutzstellung der Neutra-Siedlung in Quickborn in unserer Februarsitzung deutlich vor Augen geführt.

Weiter zwingt uns das EU-Recht zu einer stringenteren Formulierung des „Verursacherprinzips“. Es hilft aber auch keineswegs, stets „lediglich“ am Tag des offenen Denkmals auf die Bedeutung der Denkmäler im Land hinzuweisen. Eine Verbesserung der Bodendenkmalpflege ist unumgänglich, damit die Finanzierung erforderlicher Maßnahmen der Bodendenkmalpflege im Rahmen von Bau- oder Erschließungsvorhaben eine – für alle Beteiligten - befriedigende Klärung erfährt. Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes aber soll auch nach unserer Auffassung einen Beitrag zur Deregulierung der Verwaltungsaufgaben leisten.

Gut Ding will Weile haben. An dieser Stelle möchte auch ich auf eine alte chinesische Weisheit zurückgreifen und das versammelte Plenum an dieser teilhaben lassen: „Ein Augenblick der Geduld kann vor großem Unheil bewahren, ein Augenblick der Ungeduld ein ganzes Leben zerstören.“

Ich beantrage daher Überweisung des Gesetzentwurfes der Grünen in den Bildungsausschuss sowie mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss und schlage vor, ihn zusammen - mit dem zu erwartenden Gesetzentwurf der Regierung - zu beraten. Ich freue mich auf dann substantielle Diskussionen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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