| Nr. 381/09
zu TOP 4: SPD-Antrag nichts weiter als Zeitverschwendung
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
Im Gesetz zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen vom 13. April 2007 heißt es in Artikel 5:
„Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e (§184 Abs. 5 des Landesverwaltungsgesetzes) tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Kiel, 13. April 2007
Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident
Dr. Ralf Stegner, Innenminister“
Unabhängig davon, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift für nichtig erklärt hat, ist sie auch aufgrund des Beschlusses des Gesetzgebers durch Fristablauf außer Kraft getreten. Eines weiteren Gesetzgebungsaktes bedarf es daher nicht.
Durch die als Gesetzentwurf titulierte Initiative soll eine Beratung in den Ausschüssen herbeigeführt werden. Angesichts der ausgeführten Sachlage ist die SPD-Initiative allerdings nichts weiter als Zeitverschwendung und der Versuch der Effekthascherei. Wir sollten eigentlich Wichtigeres zu tun haben.
Im Übrigen spielt das Thema in der Wirklichkeit des Landes eine 0-Rolle, wie selbst der Begründung des Antrages zu entnehmen ist.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel