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zu TOP 4 und 7: Regierungsfraktionen gefährden unternehmerische Existenzen und Arbeitsplätze – CDU fordert dritte Lesung
Das von den Regierungsfraktionen geplante Landesmindestlohngesetz und das Antikorruptionsregister behindere den Mittelstand in Schleswig-Holstein und gefährde Arbeitsplätze. Darauf wies der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen, in seinem Debattenbeitrag hin.
Das Antikorruptionsregister stelle Unternehmer unter einen Generalverdacht und hebele die Unschuldsvermutung für mittelständische Handwerker aus.
Von den Gesetzesänderungen seien auch die Integrationsbetriebe im Land betroffen. Mit dem Mindestlohngesetz stünden zahlreiche Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung auf dem Spiel.
Darüber hinaus seien auch viele Angebote im kulturellen Bereich, in Kindertagesstätten, in Musikschulen und Volkshochschulen, in der Schulsozialarbeit oder bei den betreuten Grundschulen gefährdet.
Angesichts der dramatischen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes beantragte der CDU-Fraktionsvorsitzende die Durchführung einer dritten Lesung.
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Mit der heutigen Behandlung des Landesmindestlohngesetzes und des Korruptionsregistergesetzes erreicht die ideologische Verblendung der rot-grün-blauen Koalition einen neuen Höhepunkt. Sie reden vom Mittelstand, sie reden von Wirtschaftswachstum, aber Sie tun alles, um Mittelstand zu behindern und Arbeitsplätze zu gefährden!
Und Sie gefährden damit die Zukunft nicht nur des Landes Schleswig-Holstein, sondern auch der Menschen, die dann hier zwar schön leben können aber keine Chancen haben, Arbeitsplätze zu finden. Handwerk, Landwirtschaft, Mittelstand und Fischerei werden von Ihnen derart in ihrer Existenz gefährdet, dass einem angst und bange werden muss.
Das Korruptionsregistergesetz etwa stellt Unternehmer unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung für mittelständische Handwerker aus. Ist das Ihr Verständnis vom Rechtsstaat?
Niemand duldet Korruption und deshalb gibt es ausreichende Straftatbestände. Die Eintragung in ihr Register aber stellt Unternehmen an den Pranger, und zwar auch dann, wenn sich ein leitender Angestellter ohne Wissen des Chefs der Korruption schuldig macht oder schon dann, wenn es „keine vernünftigen Zweifel“ gibt. Das ist Mittelalter, aber nicht mittelstandsfreundliche Politik des 21. Jahrhunderts!
Der unbestimmte Rechtsbegriff des „vernünftigen Zweifels“ wurde in der Anhörung zurecht vom Landeskriminalamt gerügt – oder soll bei Ihnen der Wirtschaftsminister nach Gutdünken entscheiden? Und was ist eigentlich, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird?
Auf all diese Probleme haben Ihre Fachleute Sie hingewiesen, selbst der Generalstaatsanwalt schließt sich dem an und befürchtet eine massive Mehrbelastung der heute schon überlasteten Staatsanwaltschaft.
Und was tut diese Regierung in ihrer rot-grün-blauen Verblendung?
Der Ministerpräsident verweist lediglich darauf, dass in Hamburg bereits das gleiche Gesetz beschlossen wurde. Nach dem Motto: Was interessieren mich die Bedenken meiner Fachleute? Was in Hamburg gut geht, wird auch in Schleswig-Holstein gut gehen.
Noch dramatischer werden die Folgen durch Ihr Mindestlohngesetz. Auch dieses peitschen Sie ohne Rücksicht auf Verluste durch die Ausschüsse. Eine mündliche Anhörung lehnen Sie ab, weil sie wahrscheinlich unter dem Tisch versunken wären, wenn Ihnen Menschen mit Behinderung da erklärt hätten, dass sie mit diesem Mindestlohngesetz Ihren Arbeitsplatz verlieren! Genau das ist die Folge – Und das ist Ihre soziale Politik für Schleswig-Holstein?
Die kommunalen Spitzenverbände stellen in ihrer Stellungnahme die Zukunft zahlreicher Angebote im kulturellen Bereich, in Kindertagesstätten, in Musikschulen und Volkshochschulen, in der Schulsozialarbeit oder bei den betreuten Grundschulen in Frage. Deshalb ist eine Klarstellung im Gesetz dringend erforderlich, damit diese für unsere Gesellschaft wichtigen Bereiche nicht durch Ihr Mindestlohngesetz den Bach heruntergehen. Aber das scheint Ihnen völlig egal zu sein.
Dass Ihnen die Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen egal sind, ist ein Skandal. Die Integrationsbetriebe in diesem Land zahlen mindestens branchenspezifische Mindestlöhne, Tarifstrukturen des öffentlichen Dienstes würden aber zu derartigen Wettbewerbsverzerrungen führen, dass Arbeitsplätze gefährdet sind. Ihr Landesmindestlohngesetz führt zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt. Allein bei der Dienstleistungsgesellschaft Kappeln müssten von 70 Mitarbeitern etwa 50 entlassen werden. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik! Das ist ein Skandal, Herr Ministerpräsident!
Wir fordern Sie auf, Ihr Mindestlohngesetz für diese betroffenen Menschen klarzustellen! Hierzu legen wir einen Änderungsantrag vor und ich beantrage Rücküberweisung beider Gesetze in die Ausschüsse, damit diese Küstennebelkoalition bis zur 3. Lesung zur Einsicht kommen kann!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel