Katja Rathje-Hoffmann

Katja Rathje-Hoffmann
Ausschussvorsitzende Soziales, KiTa, Frauen und Gleichstellung

| Nr. 358/11

zu TOP 42: Es besteht offensichtlicher Handlungsbedarf

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion beim federführenden Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit für den vorliegenden Bericht bedanken.

Es verdichtet sich immer mehr der Verdacht, dass die für die Bewilligung der Mutter-/Vater und Kind Kuren zuständigen Krankenkassen, zunehmend Anträge für diese gesundheitlichen Maßnahmen ablehnen.

Hierzu ist aus unserer Sicht zunächst zu bemerken, dass das Land Schleswig-Holstein rein rechtlich gesehen gar nicht zuständig ist. Weder für die Bedarfsplanung noch das Leistungsgeschehen.

Erschwerend für die Überprüfung der Ursachen der vermehrten Ablehnungen kommt hinzu, dass es für Schleswig-Holstein keine eigenen landesspezifischen Erhebungen und Statistiken für diese Art von Kuren gibt. Deswegen hat das Ministerium hierzu eine ergänzende Befragung der Krankenkassen als Leitungsträger durchgeführt.

Mit Stand April 2011 gab es bei uns im Land 28 Einrichtungen; die insgesamt 4.130 Plätze für Erwachsene und Kinder vorhalten. Hiervon sind 3.471 Plätze für den Bereich Vorsorge und 659 Plätze im Bereich der Rehabilitation vorgesehen. Die Auslastung der Einrichtungen ist in den letzten zehn Jahren stark schwankend mit zuletzt abnehmender Tendenz.

Aus Gründen der Datenerhebung ist es bedauerlicherweise nicht möglich, einen landesspezifischen Überblick zur Bewilligungsstatistik für die vergangenen Jahre zu erhalten.

Lediglich eine Tendenz lässt sich aus dem vorhandenen Zahlenmaterial ableiten, da sich auch nur 7 von 11 angeschriebenen Krankenkassen an der Befragung des Ministeriums beteiligt haben. Das Ergebnis gibt dann auch leider nur einen eher lückenhaften Abriss über die besondere Situation zur Bewilligung der Kuren in Schleswig-Holstein wieder.

Allein auf Bundesebene vermeldet das Müttergenesungswerk der „Elly Heuss-Knapp-Stiftung“ in einer Erklärung vom 31. März diesen Jahres, dass die Anzahl der abgelehnten Kuranträge von Müttern erneut um 3 Prozent angestiegen ist und nun aktuell bei 34 Prozent Ablehnungen liegt.

Davon gingen 64 Prozent in das Widerspruchsverfahren. Eine erneute Überprüfung durch die Krankenkassen führt dann schlussendlich zu einer Bewilligung von 54 Prozent der Widersprüche und somit zu einer stationären Vorsorge oder Reha für Mütter oder Mütter und Kinder.

Hier bei uns besteht, wie bereits eingangs erwähnt, mit 28 Einrichtungen und insgesamt 4.130 Plätzen ein großes Angebot, dass auf die Belegung durch andere Bundesländer angewiesen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch bei den Anspruchberechtigten aus Schleswig-Holstein die Mehrheit die Maßnahme in einem anderen Bundesland durchführen möchte.

Eigene Erhebungen des Müttergenesungswerkes in deren Beratungs- und Erhebungsstellen zeigen auf, dass die Anzahl der Bewilligungsanträge in den letzten Jahren gesunken sind.

Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählt der Verweis auf die Teilnahme an ambulanten Behandlungsformen. Dieses seien ausreichend genug, zumal keine Vorsorgebedürftigkeit vorhanden sei und mütterspezifische Belastungen nicht vorlägen. Zudem häuft sich der Verweis auf die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers.

Wir begrüßen, dass sich Schleswig-Holstein eingehend mit der Situation der Mutter-/Vater-Kind Kuren und deren Einrichtungen seit Jahren befasst.

Auch wir sagen, dass kranke und überlastete Mütter und Väter diese Art von Unterstützung dringender denn je benötigen. Sie leiden häufiger an ständigem Zeitdruck, beruflicher Belastung, mangelnder Unterstützung und fehlender Anerkennung.

Allzu häufig ist das schroffe Ablehnungsverhalten der Krankenkassen missachtend und sogar teilweise gesetzeswidrig.

Wir tragen die politische Verantwortung für die Familien, für deren Schutz und deren Möglichkeiten, gesunde und gleiche Lebensverhältnisse vorzufinden. Das Land unterstützt hier besondere Schulungsangebote für Haus- und Kinderärzte durch Informationen und fachliche Fortbildungen zu Mutter-/Vater-Kind Maßnahmen.

Handlungsbedarf ist hier offensichtlich. Die Richtlinien zur Begutachtung bei der Vorsorge und Rehabilitation des MdKs und auch der Begutachtungsleitfaden müssen dringend überarbeitet werden.

Wir begrüßen ebenfalls, dass seitens des zuständigen Bundesministeriums Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Leitungserbringern und Leistungsträgern von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter-/Väter und Kinder geführt werden.

Weiterhin sind wir sehr gespannt auf die Ergebnisse der Gespräche des Gesundheitsausschusses des Bundes, der einen überparteilichen Entschließungsantrag zu Mutter/Vater – Kind – Maßnahmen eingebracht hat.

Der MdK und der GKV Spitzenverband werden darin aufgefordert, die notwenigen Maßnahmen für den Anspruch auf diese Kuren, in die Praxis umzusetzen.
Wir beantragen Ausschussüberweisung.


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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
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