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zu TOP 46: Schleswig-Holstein ist auf der Zielgeraden zur flächendeckenden Breitband-Grundversorgung
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Bereits 98 Prozent der Haushalte haben in Schleswig-Holstein Zugang zu einer 1 Mbit Übertragung. Mehr als jeder Vierte hat in SH heute Zugang zu 50 Mbit oder Glasfaserstandard (100 Mbit) .Bis 2020 brauchen wir in Schleswig-Holstein einen möglichst flächendeckenden Glasfaserstandard. Es ermöglicht und vereinfacht die Bildung von Netzwerken, die die Wirtschaft in Schleswig-Holstein weiter voran bringen. Der Mittelstand in Schleswig-Holstein braucht eine schnelle Internetverbindung im gesamten Landesgebiet, insbesondere aber auch im ländlichen Raum, damit dieser sich wirtschaftlich dynamisch weiter entwickeln kann. Es ist heute für die Regionen und Kommunen ein wesentlicher Standortfaktor.
Kurz: Das schnelle Internet ist für Schleswig-Holstein die Zukunft und unverzichtbar!
Jede Politik, die den Ausbau der Breitbandtechnologie zum Ziel hat, ist daher auch Politik für die Wirtschaft – sie ist aktive Mittelstandspolitik. In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung 2009 ihre Breitbandstrategie bis 2020 vorgestellt. Was ist bis heute geschehen? Auch Schleswig-Holstein holt stark auf.
Die CDU-geführte Landesregierung hat gleichermaßen die Breitbandversorgung auf dem Land verbessert und unserer Wirtschaft dringend benötigte Investitionsimpulse gegeben! Mit unserer Breitband-Initiative setzen wir uns gegen eine digitale Spaltung zwischen ländlichen und städtischen Regionen ein, erschließen Wachstumspotenziale und schaffen für Schleswig-Holsteins die Möglichkeit zukünftig verstärkt IT- und Kommunikationsstandort zu sein.
Breitbandanschlüsse im digitalen Zeitalter sind die Voraussetzung einer nachhaltigen Energieversorgung, einer besseren Gesundheitsversorgung, moderner Mobilitätsangebote, schulischer und beruflicher Bildung, sowie der Weiterentwicklung von Telearbeitsplätzen. Die Landesregierung will derzeit den Breitbandausbau mit drei Millionen Euro jährlich unterstützen. Hinzu kommen drei Förderinstrumente der EU: Die Förderung von Ist- und Bedarfsanalysen und Trassenkonzepten
Die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Breitbandausbau in unterversorgte Gemeinden (weniger als 1 Mbit/s im Download; ab 1.1.2010 voraussichtlich 2 Mbit/s im Download) Sie erhalten Zuschüsse zur Finanzierung der beim Anbieter entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke.
Förderung von der Verlegung von Leerrohren. Gerade die Verlegung von Leerrohren ermöglicht es im Nachgang, den ländlichen Raum mit Glasfasernetzen zu erschließen. Damit diese Fördermittel auch in Zukunft erhalten bleiben, müssen wir frühzeitig gemeinsam auf Landesebene um Fördermittel von Bund und der EU für die nächsten Haushalte werben, um unsere Ziel bis 2020 erreichen zu können.
Alle Unternehmen, die in der Branche tätig sind, haben in den letzten drei Jahren bewiesen, dass sie in der Lage sind, mit marktwirtschaftlichen Modellen eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Trotzdem wird das eine berühmte Prozent übrig bleiben. Es muss also darum gehen, dass wir Lösungen für das restliche Prozent, das noch nicht versorgt ist, finden, damit eine völlige Flächendeckung in Schleswig-Holstein erreichen werden kann. Lassen Sie uns weiter gemeinsam für Schleswig-Holstein den Breitband-Ausbau vorantreiben.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel