Gymnasium | | Nr. 512/15
zu TOP 6: SPD, Grüne und SSW gefährden die Gymnasien
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Der Gesetzentwurf, den wir heute hier abschließend beraten, wurde im letzten Jahr eingebracht. Bereits in der ersten Lesung habe ich für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir zur Wahlfreiheit der Gymnasien stehen. Das ist auch nicht nur eine Wahlfreiheit der Schulen, sondern auch eine Wahlfreiheit der Eltern. Für uns geht es dabei nicht um angeordnete Strukturveränderungen von oben. Sind die handelnden Personen vor Ort mit ihrem eingeschlagenen Weg zufrieden, können sie ihn natürlich weitergehen.
Für die Wahlfreiheit spricht aus unserer Sicht, dass die Gymnasien damit ihr eigenes Profil bilden und auf die Bedarfe der einzelnen Schule eingehen können. Sie hätten damit auch die Möglichkeit, sich auf äußere Rahmenbedingungen einzustellen. An einem ländlichen Gymnasium müssen beispielsweise auch Faktoren wie die Fahrzeiten zur Schule berücksichtigt werden können. Mit der Schulgesetzänderung sind den Gymnasien Erleichterungen für den 8-jährigen Bildungsgang zugesagt worden. Die hat es bisher nicht gegeben. Auch vor diesem Hintergrund sollten die Gymnasien entscheiden können, wie sie den Unterricht bis zum Abitur gestalten wollen, um ihrer Aufgabe, Kinder auf das Studium vorzubereiten, gerecht werden zu können.
In diesem Jahr machen die Anmeldungen an den Gymnasien, die einen 9-jährigen Bildungsgang anbieten, deutlich, dass es bei den Eltern und Kindern einen Bedarf für das 9-jährige Gymnasium in Schleswig-Holstein gibt. Die Gründe sind vielfältig. Die Auswirkungen des neuen Schulgesetzes sollten selbst für die Koalitionäre ein Grund für eine Wahlfreiheit der Gymnasien sein. Da es keine Schullaufbahnempfehlung mehr gibt, können jetzt alle Kinder – unabhängig von ihren Leistungsvoraussetzungen – an einem Gymnasium angemeldet werden. Und die Anmeldezahlen in diesem Jahr machen deutlich, dass die Eltern von dieser Regelung in umfassender Art und Weise Gebrauch gemacht haben. Statt rückläufiger Anmeldungen, wie sie das Ministerium prognostiziert hatte, haben sich die Anmeldungen an unseren Gymnasien erhöht.
Alle Kinder können das Gymnasium besuchen. Dabei werden es insbesondere die Kinder, die den Anforderungen nicht gerecht werden können, richtig schwer haben. Die Versetzung nach der 6. Klasse soll der Regelfall sein. Die Gymnasien sollen ihre Schülerinnen und Schüler intensiv und individuell fördern, um ihre Versetzung sicherstellen zu können. Das kann man ja wollen, aber dann muss man auch die entsprechenden Hilfsmittel und Ressourcen zur Verfügung stellen. Und genau das geschieht nicht. Für diese Aufgaben gibt es nichts.
Die Gymnasien haben eben nicht die Ressourcen, um diesen Aufgaben gerecht zu werden und müssen Schülerinnen und Schüler, die sonst nicht das Gymnasium besucht hätten, unter den erschwerten Bedingungen von G 8 beschulen. Hier gibt es keine Differenzierungsstunden und für die Inklusion sind die meisten Schulen weder personell noch sächlich ausgestattet. Ich bin mir nicht sicher, ob Ihnen klar ist, was das für diese Kinder bedeuten kann. Wer, wie die Koalition immer beteuert, starke Gymnasien zu wollen, der muss ihnen auch was zutrauen. Ich traue den Gymnasien zu, im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler, verantwortungsvoll mit der Wahlfreiheit umzugehen.
Und liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich einen Plan entwickeln sollte, um die Gymnasien abzuwickeln, dann würde ich es so machen wie diese Landesregierung; das Gymnasium muss alle Kinder aufnehmen und zum Abitur führen. Das machen sie im 8-jährigen Bildungsgang, ohne Durchlässigkeit zur Gemeinschaftsschule, ohne Klassenwiederholungen und ohne die notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen. Das klappt garantiert.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel