| Nr. 037/12
zu TOP 60: Der Weg zur selbständigen Schule ist eine Erfolgsgeschichte
Es gilt das gesprochene Wort
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Die regierungstragenden Fraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Schulen in Schleswig-Holstein mehr Eigenverantwortung für die Entscheidungen vor Ort zu übertragen.
Wir wollen mehr Bildung und weniger Bildungspolitik in den Schulen.
Der vorliegende Bericht aus dem Bildungsministerium macht deutlich, dass wir diesem Ziel - insbesondere in den letzten zwei Jahren - deutlich näher gekommen sind.
Die Bundesländer haben sich in der Vergangenheit auf länderübergreifende Bildungsstandards verständigt, die es nun gilt umzusetzen. Dabei sollen die Schulen die Entscheidungsfreiheit haben, selber zu entscheiden auf welchem Weg sie die Ziele der Bildungsstandards erreichen. Meine Fraktion ist zutiefst davon überzeugt, dass die Fachleute vor Ort, die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Eltern und Schülerinnen und Schüler ihre Kreativität und die örtlichen Kenntnisse nutzen werden, um die besten Rahmenbedingungen sowohl bei der äußeren Unterrichtsgestaltung als auch bei der inhaltlich nutzen werden, um ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu bilden.
Mit der Eigenverantwortung für den Unterricht geht allerdings auch eine gewisse Verantwortung für die Ergebnisse einher. Daher ist es für uns wichtig, dass es an den Schulen ein entsprechendes Qualitätsmanagement gibt, das auf interner und externer Evaluation beruht.
Das vom Ministerium erarbeitet Konzept setzt eben auf diese Instrumente und eröffnet weitere Gestaltungsspielräume für die Schulen. Dazu gehört auch, dass Schulen mehr Einfluss auf das Personal nehmen können, das an ihrer Schule eingesetzt wird. Mit dem Online-Stellenmarkt Schule können bundesweit Stellen ausgeschrieben werden. Hier ist es jetzt auch möglich die speziellen Anforderungen einer Schule bereits in der Stellenausschreibung darzustellen und nach entsprechend qualifizierten Lehrkräften zu suchen.
Mit mehr Eigenverantwortung der Schulen geht auch ein Mehr an Arbeitsaufwand für die Schulleitungen einher. Daher werden seit 2010 nicht personengebundene Budgets für Leitungszeiten an die Schulen gegeben, um Lehrkräfte und Funktionsträger in die Gestaltung der Schule und der Qualitätssicherung einzubringen. Bei einer Entwicklung zur Eigenverantwortlichkeit, oder wie wir es in der CDU nennen, der selbstständigen Schule, verändern sich auch die Anforderungen an die Schulaufsicht. Auch hier zeigt der Bericht auf, dass sich die Landesregierung darum bemüht die Aufgaben der Schulaufsicht neu zu ordnen und den unterschiedlichen Ebenen klare Aufgaben zugewiesen werden sollen.
Den Schulen stehen diverse Hilfestellungen und Handreichungen zur Verfügung, bis hin zu entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen.
Der Bericht macht deutlich, welche Instrumente insbesondere für die interne Evaluation der Schulen und ihres Qualitätsmanagementes zu Verfügung stehen. Über die zentralen Abschlüsse und die Vergleichsarbeiten können die Erreichung der Bildungsstandards überprüft werden. Für die Wirksamkeit der pädagogischen Arbeit steht unter anderen die Plattform LeOniE+ zur Verfügung. Sehr erfreulich ist die seit 2011 auf den Weg gebrachte fokussierte Begleitung durch die Schulaufsicht, bei der festgestellt wird, welche Schule eine gezielte Beratung oder aber auch spezifische Weiterbildungsangebote der IQSH benötigt.
Das ist ein erster richtiger Schritt auf dem Weg zur externen Evaluation, bei dem wir uns als CDU allerdings noch weitergehende, wissenschaftlich begleitete Verfahren der externen Evaluation insbesondere bei der Qualitätsentwicklung vorgenommen haben. Diese Verfahren müssen verpflichtender Bestanteil der Schulentwicklung sein.
Eigenverantwortung bedeutet für uns auch eine gewisse Budgethoheit an den Schulen, daran muss noch gearbeitet werden. Vor dem Hintergrund, dass wir uns das Ziel der selbständigen Schule für die gesamte Legislaturperiode vorgenommen haben, ist festzustellen, dass wir auf unseren Weg weiter sind, als es zu erwarten war, also ein voller Erfolg.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel