Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

Flüchtlinge | | Nr. 283/16

zu TOP 61: Frauen und Kinder sind besonders schutzbedürftig

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Frauen und Kinder sind auf ihrer Flucht äußerst schutzbedürftig. Sie sind neben den allgemeinen Gefahren auf der Flucht ganz besonders noch geschlechtspezifischer Gewalt ausgesetzt. Frauen sind sehr häufig von den erlittenen Gewalterfahrungen traumatisiert und leiden deswegen. Auch wenn der Bericht es so darstellen mag, noch gibt es in den Erstaufnahmeunterkünften nicht überall den notwendigen Schutz für Frauen und Kinder.

Immer noch werden die Sanitäranlagen zum Teil gemeinschaftlich genutzt und sind nicht nach Geschlechtern getrennt und häufig nur unzureichend abschließbar. Zudem fehlt es oft an notwendigen Rückzugsmöglichkeiten zum eigenen Schutz der Frauen und Kinder. Dies gilt auch für die schutzbedürftige Gruppe der Flüchtlinge, die homosexuell, transgender oder intersexuell sind. Gerade diese Gruppe sieht sich zudem offener Homophobie ausgesetzt.

Uns als Gesellschaft und vor allem uns als politisch Verantwortliche ist es eine besondere Verpflichtung, hierfür besonderen Schutz zu gewähren. Hierzu gehören qualitative Standards in den Erstaufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkünften. Besonders wichtig und erfreulich ist, dass sich die zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfer engagiert dieses Themas annehmen und gesellschaftlich sensibilisieren.

Seit Anfang des Jahres geht die Anzahl aller Asylsuchenden schrittweise deutlich zurück. Im Januar 2016 waren es bei uns 2155 Personen und im April 2016 nur noch 568 Menschen.

Entspannt hat sich auch die Auslastungssituation der Unterkünfte – sie beträgt nur noch 12 Prozent. Damit entstehen aber auch Chancen für besondere Angebote. Schutzmaßnahmen und Gewaltpräventionen sind hier angebracht und erforderlich, wie z.B. Schutz- und Betreuungsmaßnahmen für Flüchtlinge. Es muss immer gewährleistet sein, dass es eine separate Unterbringung von besonders Schutzbedürftigen in jeder Erstaufnahmeeinrichtung gibt.

Gerade jetzt, bei sinkenden Belegungszahlen ist hierzu eine gute Gelegenheit, um Standards zu schaffen und eventuelle Umbauten vorzunehmen. Wünschenswert wäre auch eine Betreuung und Koordination durch die jeweiligen KiK Beraterinnen – das Krisen und Interventions- Konzept des Landes zu „Häuslicher Gewalt“. Sie ermöglichen den Weg zu örtlichen Hilfs- und Beratungsangeboten.

Und auch um die frühzeitige psychologische Betreuung von Flüchtlingen müssen wir uns Gedanken machen. Traumaambulanzen gibt es derzeit an 4 Standorten – in Kiel, Lübeck, Elmshorn und Schleswig. Hier muss überprüft und geklärt werden, ob das tatsächlich ausreichend ist. Zudem brauchen wir eine flächendeckende Versorgung mit Dolmetschern, um diesen besonders Schutzbedürftigen Menschen zu helfen. Hier leisten die Wohlfahrtsverbände Großes.

Fazit: Es wird eine Menge getan – nur ist es auch wichtig, dass die jeweilige Zielgruppe auch immer ausreichend informiert wird. Die Menschen hier bei uns haben das Recht darauf, dass Ihnen geholfen wird und dafür setzen wir uns gemeinsam ein.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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