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zu TOP 8: Die CDU-Fraktion stimmt dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trotz vorhandener Mängel zu!

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Christian von Boetticher hat in seiner heutigen Rede zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Landtag die Umstellung von einer gerätebezogenen Gebühr auf eine Haushaltsgebühr im privatem Bereich nochmals ausdrücklich begrüßt. „Damit ist auch der Schnüffelpraxis der GEZ in Privathaushalten die rechtliche Grundlage entzogen.“ Er hoffe, dass sich diese Umstellung auch auf die Größe der GEZ auswirkt und langfristig weitere Einsparungen in dieser Zentrale erreicht werden können.

Die CDU-Fraktion stimme daher dem Vertrag trotz vorhandener Mängel zu. So gut die Vereinfachung durch eine Haushaltsgebühr im privaten Bereich sei, so unnötig sei die Erfassung von einzelnen KfZ’s bei den Gewerbebetriebe. „Hier führt der Staatsvertrag die Idee der Vereinfachung ad absurdum, greift er doch wieder auf die im Haushaltsbereich abgeschaffte Einzelerfassung zurück“. Insbesondere das Speditionsgewerbe und die Autovermieter sieht von Boetticher hier mit neuem bürokratischem Aufwand konfrontiert. „Unser Ziel muss es daher sein, nach der Ersterfassung des gesamten Gebührenaufkommens, diesen Bereich zu entlasten, indem notfalls die KFZ-Gebühr in die allgemeine Gebühr für Gewerbetreibende überführt wird.

Insgesamt sei es durch die parlamentarische Beratung parallel zu den Verhandungen der Staatskanzleien aber gelungen, Verbesserungen noch vor Unterschrift der Ministerpräsidenten zu erreichen. So sei z.B. die Staffelung der Gewerbegebühr nach Intervention der Parlamentarier noch mal zugunsten Klein – und Mittelständischer Unternehmer verbessert worden.

„Der neue Rundfunkstaatsvertrag darf allerdings auch nicht dazu dienen, höhere Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu generieren“. Von Boetticher kündigte an, dass es deshalb im nächsten Jahr mit eine umfangreiche Debatte über den Umfang der Auftrags von öffentlich-rechtlichen Rundfunkgeben werde. „In einem nächsten Staatsvertrag muss die Grundlage gelegt werden, dass nicht nur die Haushalte der Länder und der Bundes einen Sparkurs verfolgen, sondern auch die Sendeanstalten sich auf ein Qualitätsprogramm konzentrieren, welches nicht überwiegend an Sendequoten orientiert ist“, so Boetticher abschließend.

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