| Nr. 128/09
zu TOP 9: Trotz aller Betroffenheit sachgerechte Lösungen finden
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Der tragische Wohnungsbrand in Lübeck im Februar dieses Jahres hat uns alle erschüttert und unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. Trotz dieser Betroffenheit sollten wir uns sachlich mit den Fakten beschäftigen.
Es ist sicherlich richtig, dass ein funktionsfähiger Brandmelder in dieser Wohnung vielleicht dazu beigetragen hätte, das Schlimmste zu verhüten. Ebenfalls ist richtig, dass der Landtag bereits im Dezember 2004 eine Änderung der damaligen Landesbauordnung beschlossen hat, die eine verpflichtende Nachrüstung aller Mietwohnungen mit Rauchmeldern bis zum 31. Dezember 2009 vorsah. Schon in der damaligen Debatte waren sich alle Abgeordneten einig, dass ein Einbau von Rauchmeldern in den Wohnräumen sinnvoll ist und lebensrettend sein kann. Strittig waren lediglich das Verfahren, die Qualität der Geräte und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit.
Geregelt wurden allerdings durch die Gesetzesänderung lediglich das verpflichtende Verfahren und die Fristsetzung für den Einbau. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wurde nicht geregelt. Die Wohnungswirtschaft wies wiederholt auf die Problematik des ungehinderten Zugangs zu den Wohnungen und die erheblichen Wartungsaufwände hin.
In den Anhörungen zur im vergangenen Dezember verabschiedeten Novelle der Landesbauordnung wurde erneut der Einbau von Brandmeldern thematisiert. Einen wesentlichen Raum in der mündlichen Anhörung nahmen dabei die Wartung und damit die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Geräte ein. In dieser Anhörung wurde erstmals ein Konsens zwischen den Vertretern der Mieter und der Vermieter erzielt.
Dieser Konsens sah vor, dass die Vermieter bzw. Eigentümer für die Erstausrüstung der Wohnungen mit Brandmeldern sowie deren Ersatzbeschaffung verantwortlich sind, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft jedoch in die Verantwortung der Mieter bzw. unmittelbaren Besitzer fallen. Der Vertreter des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen, dessen Mitglieder in Schleswig-Holstein ca. 165000 Wohnungen unterhalten, regte eine Fristverlängerung für den Einbau geeigneter Rauchmelder an. Dieser Fristverlängerung bei Beibehaltung der Ausrüstungspflicht stimmte die Vertreterin des Mieterbundes ausdrücklich zu.
Die Ergebnisse dieser Anhörung flossen in die Novellierung der Landesbauordnung ein.
Dieser Landtag hat vor vier Monaten die Nachrüstung aller Mietwohnungen mit Brandmeldern mit einer Fristsetzung bis zum 31.12.2010 beschlossen. Die Wohnungswirtschaft hat ihre Planung der Beschaffung und Ausrüstung auf diese Regelung ausgerichtet. Wir als Gesetzgeber sind gehalten, den Investoren Planungssicherheit zu gewährleisten. Auch angesichts des tragischen Vorfalls in Lübeck halte ich eine Verkürzung der Ausrüstungsfrist um fast 60% per heute für nicht realisierbar. Wir sollten stattdessen in der heutigen Debatte einen Appell an die Wohnungswirtschaft richten, die gesetzte Frist nicht vollständig zu nutzen und für eine schnellstmögliche Nachrüstung zu sorgen.
Wir werden sicherlich im Innen- und Rechtsausschuss dieses Thema noch weiter diskutieren können.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel