| Nr. 243/13
zu TOP5: Gesetz über die Sicherungsverwahrung ist der erste Schritt
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, gab zum TOP 5 „Sicherungsverwahrung“ heute (24. April 2013) folgende Punkte ihrer Rede zu Protokoll.
„Ich bin froh, dass in den vergangenen Wochen fraktionsübergreifend ein konstruktiver Diskussionsprozess stattgefunden hat. Ich bedaure, dass sich die Regierungskoalition gegen die Aufnahme von Auskunftsansprüchen der Opfer ausgesprochen hat. Immer wieder wird in der Öffentlichkeit der Vorwurf erhoben, die Opfer von Straftaten würden allein gelassen, ihre Interessen nicht hinreichend berücksichtigt. Hier hätte die Chance bestanden, zumindest im Bereich der Sicherungsverwahrung einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen. Diesen Schritt hat die Koalition leider versäumt“, so Nicolaisen.
Nicolaisen wies allerdings das Eigenlob der Ministerin, dass die Landesregierung die Herausforderungen gut gemeistert habe, zurück. Dass das Thema so problemorientiert beraten und abgestimmt werde, sei wahrlich nicht dem diplomatischen Geschick dieser Landesregierung zu verdanken.
„Vielmehr hat insbesondere die konstruktive Oppositionsarbeit der CDU dazu beigetragen, innerhalb dieses Zeithorizontes eine Lösung zu finden“, so die CDU-Abgeordnete.
Es sei kein Kunststück, unter Zeitdruck eine Lösung zu präsentieren, die von der Mehrheit der Bundesländer bereits vorbereitet war. Das gelte insbesondere dann, wenn die Alternative die Freisetzung einer für die Allgemeinheit als höchstgradig gefährlich geltende Personengruppe sei. „Eine parlamentarische Beratung war gar nicht mehr möglich. Auch das war allen Anzuhörenden bewusst“, so Nicolaisen.
Die Abgeordnete Waldinger-Thiering vom SSW habe gerade zum von der CDU-Fraktion beantragten Bildungsstaatsvertrag erklärt, dass Kooperation nicht per Staatsvertrag verordnet werden könne. „Genau das hat Frau Spoorendonk von der SSW mit ihrem Staatsvertrag getan“, so Nicolaisen.
Kritik äußerte Nicolaisen am Vorgehen der Landesregierung im Hinblick auf den Staatsvertrag mit Hamburg über die Unterbringung von Sicherungsverwahrten in Fulsbüttel. Die Landesregierung habe es bei den Verhandlungen mit Hamburg versäumt, wichtige Punkte in den Vertrag aufzunehmen, die sich im Nachhinein zu Lasten Schleswig-Holsteins auswirken könnten. So seien Kostenfragen nach wie vor ungeklärt, ebenso der Umgang für den Fall fehlender Kapazitäten.
„Der Gute Glaube daran, es werde alles gut gehen, reicht nicht. Hier erwarte ich von der Landesregierung, dass sie zügig in Nachverhandlungen mit Hamburg einsteigt, um die von der CDU angemahnten Vertragslücken zu schließen. Ich hoffe, dass die Justizministerin hierbei mehr Professionalität an den Tag legt, als im bisherigen Verfahren“, so Nicolaisen.
Klar müsse sein, dass das Vollzugsgesetz erst der Anfang seien könne. Für die Zukunft blieben weitere Herausforderungen, wie etwa der Umgang mit entlassenen Sicherheitsverwahrten. In Schleswig-Holstein fehle es bislang an Möglichkeiten der Unterbringung für den Fall, dass entlassene Sicherheitsverwahrte zu einem Leben in völliger Selbständigkeit nicht in der Lage seien.
„Hier muss zügig an Lösungen gearbeitet werden, damit das Land nicht eines Tages hilflos dieser Situation gegenüber steht“ forderte Nicolaisen.
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Max Schmachtenberg
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